Schwulen-Plattform "XY Magazin": Handel mit Benutzerdaten

Das "XY Magazine" richtete sich an schwule Jugendliche. Nach der Pleite will es eine Million Benutzerdaten an Dritte verkaufen, um die Gläubiger zu bedienen. Die US-Handelsaufsicht ermittelt.

Datenschutz für die User und Leser? Nicht wenn es ums gute Geld der Gläubiger geht. Bild: ap

Wer schwul ist und jung, hat es weiß Gott nicht einfach - zu den Problemen der Pubertät kommen auch noch die Ängste und Sehnsüchte des Coming-Out. Das amerikanische "XY Magazine" versuchte 13 Jahre lang, dieser Zielgruppe ein Ratgeber zu sein - mit Aufklärung, aber auch mit kulturellen und politischen Aspekten, Fotos und Kommentaren. Dazu gab's auch noch eine passende Website unter "XY.com", auf der auch Online-Dating möglich war.

Sowohl beim Magazin als auch im Internet versuchte "XY", die Privatsphäre seiner Leser zu wahren - so wurde das Magazin beispielsweise blickdicht versendet. Was anfangs ein großer Erfolg war, musste 2009 jedoch eingestellt werden - zu wenig Leser konnten noch erreicht werden, zu wenig große Firmen wollten noch Werbung schalten. Und nun stellt sich die Frage, was mit den sensiblen Kundendaten passiert.

Die Gläubiger von "XY" würden nämlich am liebsten dieses letzte große "Asset" des Schwulenmagazins zu Geld machen - insgesamt eine Million Nutzer hatten sich auf "XY.com" registriert. Auch ohne den Aspekt einer derart sensiblen Nutzergruppe ist der Verkauf großer Kundendatenbanken umstritten. Zwar sind solche Deals in den USA, wo die Datenschutzstandards generell niedriger sind als ins Europa, einfacher möglich.

Doch im Fall "XY" schreitet nun die amerikanische Handelsaufsicht FTC ein: Sie meldete sich gegenüber den Gläubigern und gab an, dass der Verkauf der Datenbank "womöglich gegen Bundesrecht" verstößt. Der Blogger Curt Hopkins hofft, dass die FTC sich durchsetzt: "Der Verkauf privater Informationen, die unter der Annahme des Schutzes der Privatsphäre gesammelt wurde, ist schon schlimm genug."

Tatsächlich gab "XY" gegenüber seinen Lesern stets an, dass das Magazin "seine Leserliste niemals an Dritte verkaufen" werde. Genau darauf beruft sich die FTC nun: Auch die Gläubiger von "XY" müssten sich nun daran halten. Noch ist unklar, wie sie reagieren werden. Eine Anwältin teilte man, dass "alles Eigentum im Insolvenzantrag" zu den Dingen gehöre, die man potenziell zu Geld machen werde.

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