Das Assad-Regime hat im Krieg in Syrien unzählige Verbrechen verübt. Vorgeworfen werden ihm unter anderem systematische Folter, Hinrichtungen und Vergewaltigungen. Als erstes Land hat Deutschland im April 2020 in Koblenz einen Prozess wegen Staatsfolter gegen die in Deutschland lebenden Angeklagten Anwar R. und Eyad A. initiiert. Denn nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, egal wo die Taten begangen wurden. Solche Verfahren sind aufwendig und können sich über Jahre hinziehen.
Im Prozess in Frankfurt wirft ein Zeuge dem Angeklagten vor, ihn gefoltert zu haben. Anklage und Verteidigung liefern sich einen Schlagabtausch.
Ruham Hawash saß in Syrien im Folterknast. Als ein Verantwortlicher in Deutschland vor Gericht kam, wurde sie Nebenklägerin. Warum?
Im Hamburger Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin, die ihren Sohn dem IS überlassen haben soll, bleiben einige Fragen offen.
Der Arzt Alaa M. äußert sich zu Foltervorwürfen aus Syrien, die ihm zur Last gelegt werden. Seine Laufbahn sollen ihm diese gar nicht ermöglicht haben.
In Syrien hat die „IS“-Miliz ein Gefängnis angegriffen, um Mitstreiter zu befreien. Mehr als 150 Menschen sind getötet worden. Die Kämpfe dauern an.
Der Arzt Alaa M. soll in Syrien Regimegegner schwer misshandelt und einen von ihnen getötet haben. Nun begann der Prozess gegen den 36-Jährigen.
Alaa M. steht ab Mittwoch vor Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Statt zu heilen, soll der Mediziner gefoltert und getötet haben.
Es war mutig, den Koblenzer Folterprozess zu führen – anderswo ist das keineswegs selbstverständlich. Doch wo bleiben die politischen Konsequenzen?
Erstmals wurde ein höherer Mitarbeiter des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über einen historischen Tag in Koblenz.
Im Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Anwar R. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er selbst plädierte auf unschuldig.
Der Angeklagte soll Folter in Syrien verantwortet haben. Die Zeugenaussagen sind kaum erträglich. Es ist das weltweit erste solche Verfahren.
Im Al-Khatib-Prozess wegen Staatsfolter in Syrien haben die Pladoyers der Nebenklage begonnen. Die Überlebenden ergreifen das Wort.
Im Prozess gegen einen ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes in Koblenz haben die Plädoyers begonnen. Die Anklage fordert lebenslänglich.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, für das syrische Regime gefoltert zu haben. 2015 kam der Mann nach Deutschland, er arbeitete hier als Arzt.
Der weltweit erste Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes ist historisch. Eine offizielle Dokumentation fehlt – bisher.
Der zweite Prozess gegen Omaima A.ist gestartet. Die Witwe von Denis Cuspert soll Beihilfe zur Versklavung von Jesid:innen geleistet haben.
Die Anklage im „Al Khatib“-Prozess wurde aktualisiert. Sexualisierte Gewalt wird nun auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Das OLG verurteilt einen Helfer Assads und sendet ein Signal an Diktaturen – und auch an deutsche Innenminister, die nach Syrien ausliefern wollen.
Mit dem Urteil im Fall des Syrers Eyad A. setzen die Richter Zeichen. Das syrische Regime ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Ein Mitarbeiter des Assad-Regimes wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt: Eyad A. muss für Jahre in Haft. Das gab es so noch nie.