Hunderte Frauen organisieren einen bundesweiten Streik zum Weltfrauentag. Sie fordern Lohngerechtigkeit und die Abschaffung von Paragraf 218.
Der Bundestag spricht im Plenum über den Regierungsvorschlag zur Reform des Paragrafen 219a. Das Gesetz soll jetzt schnell kommen.
Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.
KritikerInnen halten die von Gesundheitsminister Spahn geplante Studie für Geldverschwendung. Und für ein Geschenk an AbtreibungsgegnerInnen.
Die Sprache von Abtreibungsgegner*innen reduziert Frauen zum Container des Embryos. So gerät ihr Recht auf Selbstbestimmung in Gefahr.
Sechs Länder legen im Bundesrat Anträge vor, in denen sie die Streichung des Paragrafen fordern. Sie stellen sich damit gegen den Gesetzentwurf der GroKo.
Eine radikale Rhetorik beherrscht die Debatte um Abtreibungen – doch das Leben ist komplizierter. Auch Feministinnen dürfen trauern.
Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.
Die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen ist einen Schritt weiter. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht ausgeschlossen.
Bei Anne Will diskutieren vier Frauen und ein Mann über den Paragrafen 219a – und natürlich geht es schnell um mehr als um vermeintliche „Werbung“.
Der Paragraf, der Infos über Schwangerschaftsabbrüche verbietet, soll reformiert werden. Die Kritik am Gesetzentwurf ist groß.
Der Gesetzentwurf der Regierung zur Reform des Paragrafen 219a löse die bestehenden Probleme nicht, sagt Maria Wersig vom Juristinnenbund.
Gesundheitsminister Jens Spahn lässt eine Studie zu „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs ausarbeiten – trotz Kritik.
Nora Szász hält den Entwurf der Bundesregierung für unzureichend: Ihren Patientinnen würden weiterhin wichtige medizinische Details vorenthalten.
ÄrztInnen und Opposition lehnen den §219a-Kompromiss ab. Sie kritisieren, dass nach wie vor keine Rechtssicherheit bestehe.
Die Koalition bewegt sich in zu kleinen Schritten. Wenn es Grund zum Feiern gibt, dann wegen der Frauen, die immer weiter für ihre Rechte kämpfen.
Ärzte und Krankenhäuser sollen darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. „Meine Homepage bleibt strafbar“, kritisiert Kristina Hänel.
Von Berlin bis Bremen, von Gießen bis Münster: Mehr als 5.000 Menschen gehen für Informationsfreiheit bei Abtreibungen auf die Straße.
Im Streit um Paragraf 218 wird es keine Lösung geben, die alle zufriedenstellt. Eine Verschärfung des Gesetzes muss aber niemand fürchten.
Am Samstag wird in 30 Städten gegen den Paragrafen demonstriert, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbruch zu informieren.
Buzzfeed darf den Klarnamen eines Abtreibungsgegners nennen, der hobbymäßig Ärzt*innen anzeigte. Das hat ein Gericht am Mittwoch entschieden.
El Salvador hat eines der strengsten Abtreibungsverbote der Welt. Eine junge Frau, die deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt war, wurde nun freigesprochen.
Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik.
Zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen haben Union und SPD einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Jetzt gehen die Verhandlungen erst richtig los.
Es läge bei der SPD, den schwächsten Vorschlag zu 219a noch zu verhindern und das „Werbeverbot“ zu kippen. Das wäre wichtiger als Koalitionsfrieden.
Union und SPD haben einen Kompromiss zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen präsentiert. Auf eine Abschaffung konnten sie sich aber nicht einigen.
Es ist perfide, dass bei der Debatte um Paragraf 219a von „Werbung“ die Rede ist. Es geht nämlich überhaupt nicht um Werbung.
„Buzzfeed“ berichtet, dass Pro Femina Schwangere manipuliert und drängt, das Kind zu behalten. Der Verein weist sämtliche Vorwürfe von sich.
Die Ärztin Nora Szász fordert eine Lösung für Paragraf 219a. In die SPD setzt sie noch Hoffnung, Vorschläge der Union hält sie für Augenwischerei.
Die FDP will per Antrag im Bundestag den Paragrafen 219a zu Fall bringen. Doch mit den Stimmen der SPD ist derzeit kaum zu rechnen.
Eine Lösung des Streit über das „Werbeverbot“ für Abtreibungen verzögert sich erneut. Die Opposition drängt, die Abstimmung freizugeben.
CDU und SPD müssen sich nun auf eine Reform des Paragrafen einigen. Sonst wollen SPDler*innen mit der Opposition stimmen.
Niedersachsens Landtag stimmt über den Paragrafen 219a ab. Die Abgeordneten dürfen nach ihrem Gewissen entscheiden – ohne Fraktionszwang.
Tausende NorwegerInnen demonstrieren für das 40 Jahre alte liberale Abtreibungsrecht. Es droht zum Opfer der Koalitionsverhandlungen zu werden.
Zwei Männer erstatten Anzeige wegen angeblicher Werbung nach 219 a – einer will anonym bleiben. Er geht nun gegen diejenigen vor, die ihn outen.
Der Paragraf 219a bietet Abtreibungsgegner*innen nicht nur eine rechtliche Grundlage. Er dient auch als moralisches Rüstzeug.
Niedersachsens CDU gibt die Abstimmung über die Abschaffung des Abtreibungs-Informationsverbots doch nicht frei. Die Ärtzekammer-Chefin will es erhalten.
Im Bundesrat fordern fünf Länder die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Nun könnte nach langer Verzögerung auch Niedersachsen folgen.
Bis zum Herbst wollte die SPD eine Lösung für Paragraf 219a finden. Doch das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen steht immer noch.
Klaus Günter Annen verglich einen Forscher mit KZ-Ärzten und wurde verurteilt. Das Urteil ist dem EuGH zufolge kein Verstoß gegen Meinungsfreiheit.
Kristina Hänel wurde in zweiter Instanz schuldiggesprochen, „Werbung“ für Abtreibungen zu machen. Sie will Rechtssicherheit.
Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen Kristina Hänel in Höhe von 6.000 Euro Strafe bestätigt. Die Ärztin zeigte sich dennoch zufrieden.
Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.
AbtreibungsgegnerInnen versuchen, schwangere Frauen vor Beratungsstellen einzuschüchtern. Ihre Aktionen werden immer aggressiver.
Abtreibungsgegner Klaus-Günter Annen ist vor Gericht gescheitert. Aussagen wie „Abtreibung ist Mord“ darf er nicht auf bestimmte Ärzte beziehen.
Elke Hannack, DGB-Vizechefin und Mitglied im Bundesvorstand der CDU, fordert von ihrer Partei, ihre Position zum Paragrafen 219a zu überdenken.
Selbstbestimmungsrecht der Frau oder Lebensrecht des Ungeborenen? Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland umstritten: verboten aber straffrei, tabuisiert und hart umkämpft.