Schwer kranker Holocaust-Leugner: Mahler vor Haftentlassung
Wegen seines Gesundheitszustands könnte Rechtsaußen Horst Mahler auf Bewährung freikommen. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.
Der Gesundheitszustand und die Tatsache, dass zwei Drittel der Haftstrafe verbüßt seien, führte zu dem Beschluss, sagte eine Sprecherin des Gerichts im Gespräch mit der taz. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II habe gegen den Beschluss aber eine sofortige Beschwerde eingelegt.
Schon am 3. September traf die Strafvollstreckungskammer den Beschluss, der nun erst bekannt wurde. Mahler ist wegen mehrfacher Volksverhetzung im Gefängnis. Bereits seit dem 17. Juli ist die Haft wegen des sehr schlechten Gesundheitszustands des einstigen APO-Anwalts und RAF-Mitglieds ausgesetzt.
Eine Diabetes soll sich bei dem 79-Jährigen verschlechtert haben, nach einer Sepsis musste der linke Unterschenkel amputiert werden. Laut seiner Tochter leidet er zudem an neurologischen Ausfällen und einer Herz- und Niereninsuffizienz.
NPD-Anwalt, Holocaust-Leugner
In der rechten Szene (vom Internetportal Altermedia über die NPD bis zum Blog von Jürgen Elsässer) war zuvor schon sein Tod in der Haft befürchtet worden. Der langjährige NPD-Bundesvorsitzende und jetzige Europaabgeordnete Udo Voigt beklagte gegenüber der taz, dass Mahler „nur wegen seiner Meinung“ im Gefängnis gesessen habe. Mahler hatte die Partei im gescheiterten Verbotsverfahren als Anwalt vertreten.
Den Gerichtssaal nutzte er immer wieder als politische Bühne. So strebte er bewusst Verfahren an, um straffrei die Vernichtung der europäischen Juden abstreiten zu können. Eine Strategie, die der von ihm mit gegründete „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ bis zum Vereinsverbot 2008 ebenso verfolgte.
Vor dem Landgericht Hamburg verteidigte Mahler 2004 seine Aussagen zum Terroranschlag am 11. September 2001 (“Endlich sind sie mal ins Herz getroffen“), auch mit der Begründung, dass die „jüdische Macht“ die Öffentlichkeit getäuscht habe. 2009 leugnete er vor dem Landgericht München erneut den Holocaust. Nach dem Urteil nahmen ihn Justizbeamte noch im Gerichtsaal fest.
„Verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“
Die Staatsanwaltschaft München II scheint die Einschätzung der JVA-Leitung zu teilen. Denn trotz der Erkrankung sprach diese sich gegen eine vorzeitige Entlassung aus. Sie hält Mahler weiterhin für einen Überzeugungstäter, der unbeirrt seiner Gesinnung anhänge. Er weise eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ auf.
Gespräche mit dem Sozialdienst soll er mit der Aussage „Fragen Sie den Zentralrat der Juden“ abgelehnt haben. In der Haft verfasste er die 208 Seiten starke Schrift „Das Ende einer Wanderschaft. Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. Die Veröffentlichung löste neue Ermittlungen aus. Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft ihm vor, zwischen November 2012 und März 2013 einen antisemitischen Aufsatz verfasst zu haben.
Das brandenburgische Oberlandesgericht muss die Beschwerde der Münchener Staatsanwaltschaft nun prüfen. „Noch ist nichts rechtskräftig“, sagt die Gerichtssprecherin. Ein Termin steht bisher nicht fest. Eine schnelle Entscheidung erwarte man nicht.
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