Schweden jagt Wikileaks-Gründer: Kein Entkommen
Gesucht wegen Verdacht auf Vergewaltigung. Dem Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wurde von der schwedischen Justiz stattgegeben - zum zweiten Mal.
STOCKHOLM taz | Die schwedische Justiz hat Haftbefehl gegen Julian Assange, Gründer der Internetpattform Wikileaks, erlassen. Gegen Assange bestehe der "begründete Verdacht" eines Falls von Vergewaltigung, darüber hinaus von "sexueller Belästigung" in drei Fällen und Nötigung in einem Fall. Tatopfer sind zwei Frauen, die fraglichen Taten sollen sich zwischen dem 13. und 18. August zugetragen haben. Assange hatte sich damals zu einer Vortragsreise in Schweden aufgehalten.
Wie die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny mitteilte, sei der Haftbefehl beantragt worden, weil man Assange zu den Tatvorwürfen verhören wolle. Dieser halte sich aber an einem unbekannten Ort auf. Man sei daher zu einem internationalen Haftbefehl gezwungen. Nähere Informationen zu den Handlungen, die hinter den Tatvorwürfen stehen, könne man "mit Rücksicht auf die Ermittlungen und die beteiligten Personen" nicht machen.
Assanges schwedischer Anwalt Björn Hurtig erklärte, sein Mandant bestreite alle Tatvorwürfe und beklagte sich in dessen Namen: "So ein Haftbefehl ist natürlich verheerend für ihn und seine Arbeit. Und die falschen Vergewaltigungsanklagen fügen ihm einen schweren Schaden zu." Hurtig bezeichnete den Haftbefehl als "unproportional", die bisherigen Ermittlungsergebnisse seien nämlich "ausgesprochen dünn". Er wollte aber nicht dazu Stellung nehmen, warum Assange die jetzige Situation und den Haftbefehl nicht dadurch vermied, dass er sich der schwedischen Justiz freiwillig zu einem Verhör stellte.
Assange halte sich offenbar ganz absichtlich unerreichbar, vermutet Claes Borgström, Anwalt der beiden Schwedinnen, die mit ihren Angaben die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer ausgelöst hatten: "Die Sache dauert nun schon Monate. Das ist eine erhebliche Belastung für meine Mandantinnen."
Tatsächlich zieht sich das Verfahren für schwedische Verhältnisse außergewöhnlich lange hin. Ein Haftbefehl war bereits unmittelbar nach der ersten Aussage der Frauen bei der Polizei erlassen, wenige Stunden später dann aber wieder aufgehoben worden. Danach war zunächst nur wegen Belästigung und erst nach Beschwerde des Opfer-Anwalts wieder wegen Vergewaltigung ermittelt worden. Vor einigen Tagen hatte Assange in einem Interview mit dem stockholmer Svenska Dagbladet angekündigt, er werde den schwedischen Staat wegen dieser Behandlung auf Schadenersatz verklagen.
Die Arbeit von Wikileaks werde durch die Entscheidung der schwedischen Justiz nicht beeinflusst, ließ der isländische Wikileaks-Sprecher Kristinn Hrafnsson wissen: "Wir arbeiten an unseren Projekten wie geplant weiter."
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