: Schutz vorm Spähangriff
Seit die Europäische Union den Datenschutz neu geregelt hat, steigt die Zahl der Beschwerden und Beratungen. Geldstrafen wurden in Bremen bislang nicht verhängt
Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz
Von Stefan Simon
Imke Sommer wirkt erleichtert: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellte gestern den ersten Jahresbericht seit Inkrafttreten der der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) vor. Sie sei „hochzufrieden“, dass diese bei den Betroffenen im Land Bremen offensichtlich angekommen sei.
Denn fast jede Woche erreichte die bremische Aufsichtsbehörde eine Beschwerde im Bereich des Beschäftigungsdatenschutzes. Hier zeige sich, in welch „starkem Maße gerade auch Beschäftigte kleiner Unternehmen schutzbedürftig“ sind. Beispiel: „Die Mitarbeiterin eines kleinen Kiosks wurde von ihrem Arbeitgeber durch vier Kameras überwacht“, berichtet Sommer. „Er teilte ihr mit, dass er sie rund um die Uhr in Echtzeit beobachten könnte.“
Bei einem Pflegedienst war das GPS in den Autos der Mitarbeiter*innen im Dauereinsatz, egal, ob die Autos Privat oder geschäftlich genutzt wurden. Diese Fälle zeigten, dass es ein Irrtum sei, wonach die DGSVO hauptsächlich der „Zähmung der US-amerikanischen Internetgiganten“ dient. Sie entfaltet ihre Wirkung nicht nur im Streit mit Großkonzernen wie Facebook und Google, sondern hilft auch Missbräuche kleiner Handwerksbetriebe einzudämmen. Ausgenommen von der Geltung sind Privatpersonen, wenn diese Daten für persönliche oder familiäre Zwecke verwenden.
Dass die Regelungen nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werd, zeigt ein Fall aus Österreich. Die Aufsichtsbehörde verhängte gegen ein Sportwettencafe eine Geldstrafe in Höhe von 5.280 Euro. Die Betreiber*innen installierten Videokameras, die die öffentliche Straße sowie öffentlich zugängliche Parkplätze überwachten.
Die bremische Behörde verhängte bisher keine Bußgelder. Das liege auch am deutlichen Anstieg der Beschwerden, Anzeigen oder Meldungen von Datenschutzverletzungen. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, dafür reiche jedoch das Personal nicht aus, so Sommer. Derzeit beschäftigt die Landesbeauftragte 14 Mitarbeiter*innen. Für Sommer sei es dennoch ein Erfolg, dass sich das Arbeitspensum seit Mai letzten Jahres erhöht habe. Auch wenn sie festellen musste, „dass der Berg der bei uns eingehenden Beschwerden so stark anwächst, dass es unmöglich ist, ihn abzutragen.“
Die Datenschutzgrundversorgung, die am 25. Mai letzten Jahres in Kraft trat, sieht neue Regeln zum Beispiel für Unternehmen, Selbstständige und Vereine vor. Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber auch das elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die DSGVO.
Seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, stieg im Land Bremen die Zahl der Beschwerden von 36 auf 53. Die Zahl der Beratungen stieg im selben Zeitraum um 161 auf 249.
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