Schülerzeitung "Bazillus": 12-Jähriger schlägt Freistaat Bayern
Ein zwölfjähriger Gymnasiast aus Bayern hat vor Gericht sein Recht auf Pressefreiheit erstritten. Das bayerische Kultusministerium darf seine Schülerzeitung nicht verbieten.
BERLIN taz | Ein Zwölfjähriger hat auf sein Recht der Pressefreiheit bestanden und vor Gericht das Verteilen einer Schülerzeitung erstritten. Der Gymnasiast Stephan Albrecht wollte nicht hinnehmen, dass ihm die Direktorin seiner Schule im oberbayerischen Landsberg am Lech verbietet, eine neue Schülerzeitung namens Bazillus zu verkaufen.
Vor dem Münchner Verwaltungsgericht musste er sich sein Recht erstreiten.Per Einstweiliger Verfügung entschied das Gericht, dass der Junge seine Zeitung weiterhin am Ignaz-Kögler-Gymnasium verteilen darf.
Der Schüler der 7. Klasse hatte im Sommer mit dem Bazillus eine neue Schülerzeitung ins Leben gerufen, nachdem die alte namens Virus seit einem Jahr nicht mehr erschienen war. Problemlos erschien die erste Ausgabe des Bazillus. Der zweiten Ausgabe versagte die Direktorin das Verteilen auf dem Schulgelände. Mit der Begründung, dass es an jeder Schule nur eine Schülerzeitung geben dürfe.
Der Zwölfjährige gab jedoch nicht auf. Mit der Unterstützung seiner Eltern zog er vor Gericht und gewann. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erließ vergangenen Freitag eine einstweilige Anordnung: Das Verteilen des Bazillus ist zu erlauben. Das Kultusministerium wird sich dem Urteil beugen. "Wir wollten keine Zensur ausüben", sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger.
Dem richterlichen Beschluss zufolge hätte Albrecht die Schulleitung gar nicht um Erlaubnis fragen müssen. Bis vor vier Jahren unterstanden in Bayern die Schülerzeitungen zwar der Aufsicht der Schulleitung. Seit einer Reform jedoch können SchülerInnen im Freistaat wählen, ob ihre Zeitung im Sinne des bayerischen Pressegesetzes oder als Einrichtung der Schule erscheint.
Stephan Albrecht kann sich freuen, mit seiner Hartnäckigkeit ist er zu seinem Recht gekommen. Später möchte der Junge vielleicht weiter als Journalist arbeiten
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl
Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Förderung von E-Mobilität
Habeck plant Hilfspaket mit 1.000 Euro Ladestromguthaben