Schülerzeitung "Bazillus": 12-Jähriger schlägt Freistaat Bayern

Ein zwölfjähriger Gymnasiast aus Bayern hat vor Gericht sein Recht auf Pressefreiheit erstritten. Das bayerische Kultusministerium darf seine Schülerzeitung nicht verbieten.

Stephan Albrecht erklagte sich die Pressefreiheit. Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Zwölfjähriger hat auf sein Recht der Pressefreiheit bestanden und vor Gericht das Verteilen einer Schülerzeitung erstritten. Der Gymnasiast Stephan Albrecht wollte nicht hinnehmen, dass ihm die Direktorin seiner Schule im oberbayerischen Landsberg am Lech verbietet, eine neue Schülerzeitung namens Bazillus zu verkaufen.

Vor dem Münchner Verwaltungsgericht musste er sich sein Recht erstreiten.Per Einstweiliger Verfügung entschied das Gericht, dass der Junge seine Zeitung weiterhin am Ignaz-Kögler-Gymnasium verteilen darf.

Der Schüler der 7. Klasse hatte im Sommer mit dem Bazillus eine neue Schülerzeitung ins Leben gerufen, nachdem die alte namens Virus seit einem Jahr nicht mehr erschienen war. Problemlos erschien die erste Ausgabe des Bazillus. Der zweiten Ausgabe versagte die Direktorin das Verteilen auf dem Schulgelände. Mit der Begründung, dass es an jeder Schule nur eine Schülerzeitung geben dürfe.

Der Zwölfjährige gab jedoch nicht auf. Mit der Unterstützung seiner Eltern zog er vor Gericht und gewann. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erließ vergangenen Freitag eine einstweilige Anordnung: Das Verteilen des Bazillus ist zu erlauben. Das Kultusministerium wird sich dem Urteil beugen. "Wir wollten keine Zensur ausüben", sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger.

Dem richterlichen Beschluss zufolge hätte Albrecht die Schulleitung gar nicht um Erlaubnis fragen müssen. Bis vor vier Jahren unterstanden in Bayern die Schülerzeitungen zwar der Aufsicht der Schulleitung. Seit einer Reform jedoch können SchülerInnen im Freistaat wählen, ob ihre Zeitung im Sinne des bayerischen Pressegesetzes oder als Einrichtung der Schule erscheint.

Stephan Albrecht kann sich freuen, mit seiner Hartnäckigkeit ist er zu seinem Recht gekommen. Später möchte der Junge vielleicht weiter als Journalist arbeiten

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