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Schülermord-Prozeß: Hohe Haftstrafen

■ Urteilsverkündung erneut verschoben

Mühlhausen (AFP/epd) – Im Prozeß um die Tötung des 15jährigen Sandro Beyer hat das Landgericht in Mühlhausen die Angeklagten gestern wegen gemeinschaftlichen geplanten Mordes, Freiheitsberaubung und Nötigung zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sebastian S. und Hendrik M. müssen für acht Jahre, Andreas K. für sechs Jahre ins Gefängnis. Die zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten hätten die Ermordung ihres Mitschülers Sandro Beyer am 29. April vergangenen Jahres vorsätzlich geplant, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner bezeichnete die drei Gymnasiasten als „begabt und intelligent“.

Die Dritte Große Strafkammer folgte damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Jugendhaft für alle drei Beschuldigten gefordert hatte.

Der Mord an Sandro Beyer im April vergangenen Jahres sei „geplant und heimtückisch“ gewesen, sagte Staatsanwalt Gert Störmer gestern. Die Strafe sei als „Sühne und individuelle Abschreckung für die Angeklagten“ anzusehen. Die Sondershausener Jugendlichen, die Anhänger eines Satanskults sind, haben ihren 15jährigen Mitschüler mit einem Elektrokabel erdrosselt.

Die Verteidigung forderte in ihren Plädoyers für den 18jährigen Sebastian S. wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge zweieinhalb Jahre Haft, für den 18jährigen Hendrik M. drei Jahre und für den 17jährigen Andreas K. eine Strafe unter dreieinhalb Jahren.

Sandro Beyer war mit den Angeklagten in dieselbe Schule gegangen. Daß sie Anhänger eines Satanskults waren, war unter den SchülerInnen bekannt, wurde sogar über die Schülerzeitung verbreitet. Die „Kinder Satans“ vertrieben verbotene Horror-Videos und stellten auch selbst eines her. 1992 hatte Sandro engen Kontakt zu der Gruppe, distanzierte sich aber Anfang 1993 von ihr. Er zerstritt sich mit den Satanisten und sammelte Material gegen sie.

Siehe auch Seite 5

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