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Schub für Fahrverbote

Nach dem Urteil aus Stuttgart rechnen Umweltschützer mit harten Maßnahmen gegen Feinstaub in 120 Städten

BERLIN taz ■ Durchfahrt verboten! An solche Verkehrshinweise werden sich Besitzer von Diesel-Pkw jetzt gewöhnen müssen. Zumindest prophezeiten das Umweltschützer gestern, einen Tag nachdem ein Gericht zum ersten Mal einen Anti-Feinstaub-Katalog gefordert hatte.

„Wegweisend!“ – „Begrüßenswert!“ – „Endlich!: Die Kämpfer gegen Feinstaub zeigten sich erfreut über das Urteil. Sie erwarten einen neuen Schub in der Feinstaub-Misere. Karlheinz-Schlotterbeck, Vorsitzender Richter im Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte entschieden: Das Land Baden-Württemberg muss gegen die kleinen Partikel, die krank machen und zu großen Teilen aus dem Dieselauspuff kommen, schnell Maßnahmen ergreifen. Er gab damit zwei Stuttgartern Recht, die diese eingeklagt hatten. Allerdings will das Regierungspräsidium, das nun einen Aktionsplan aufstellen soll, Widerspruch einlegen. Für Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland steht aber fest: „Larifari geht nicht mehr.“ Kommunen müssten unverzüglich für Diesel ohne Rußfilter die Durchfahrt sperren. „120 Städte sind betroffen“, weiß Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe. Das sind all jene, die nach Berechnungen des Umweltbundesamtes das seit 2005 geltende Feinstaub-Limit voraussichtlich nicht einhalten.

Oliver Mietzsch vom Deutschen Städtetag hingegen will nichts wissen von Fahrverboten. Sich „nur auf ein Urteil zu beziehen“, sei „viel zu pauschal“. Zudem bezweifelt der Städtetag, dass Fahrverbote wirken. Er setzt auf Rußfilter und fordert immer wieder ihre steuerliche Förderung, um das „Übel bei der Wurzel zu packen“. Doch derzeit ist offen, ob diese überhaupt noch eine Chance hat – vor den Neuwahlen. HANNA GERSMANN

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