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Scholz kritisiert Verfassungsgericht

Berlin. Der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) hat die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts im Honecker-Prozeß kritisiert. „Nur das Bundesverfassungsgericht hätte entscheiden können“, kritisierte er den Richterspruch. Scholz warf den Richtern zugleich vor, sie hätten die Strafprozeßordnung zugunsten Honeckers „abgeändert“.