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Schnellverfahren gegen KlimaaktivistenSchnell gescheitert

Das Amtsgericht Tiergarten schafft Spezialabteilungen für Schnellverfahren gegen Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen ab. Die Beweislage sei zu selten eindeutig.

Die letzte Generation kann wieder kräftig kleben Foto: dpa/Paul Zinken

Berlin taz | Kli­ma­k­le­be­r*in­nen können wieder sorgloser kleben. Der Grund dafür: Die eigens für Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen geschaffenen Gerichtsabteilungen für Schnellverfahren wurden zum Jahreswechsel wieder aufgelöst. Bei der Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans sei aufgefallen, dass diese ineffektiv seien, so eine Sprecherin des Gerichts zur taz.

Im Sommer 2023 waren die Spezialabteilungen am Amtsgericht Tiergarten auf Beschluss der Staatsanwaltschaft eingerichtet worden, um Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen schneller vor Gericht bringen zu können. Beschleunigte Verfahren sind unüblich, aber laut Strafprozessordnung möglich, „wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist“. Die Beweislage sei bei Kli­ma­k­le­be­r*in­nen jedoch nur selten ganz klar, sagt die Sprecherin des Gerichts.

Von den 197 Anträgen auf ein beschleunigtes Verfahren, die die Staatsanwaltschaft beim Gericht stellte, gingen nur 11 durch. 137 sind noch offen, 48 wurden abgelehnt. Wie die Gerichtssprecherin sagte, seien bei den Fällen umfangreiche Ermittlungen, etwa hinsichtlich der Dauer und Intensität des Anklebens, der Länge des erzeugten Staus oder der Ausweichmöglichkeiten erforderlich gewesen.

Vergehen, die für Schnellverfahren als ungeeignet eingestuft wurden, wurden anschließend zu regulären Verfahren in andere Gerichtsabteilungen überführt. Das sei ineffizient gewesen, weshalb die Spezialabteilungen nun aufgelöst würden, erklärt die Sprecherin. Die Anträge auf Schnellverfahren werden jedoch weiterhin gestellt. Die Zuständigkeit der Rechtsprechung, die sich durch die Spezialabteilungen auf zwei Rich­te­r*in­nen verengt hatte, wird jedoch nun auf 67 Abteilungen des Amtsgerichts verteilt. Dadurch sollen die Strafverfahren effektiver gestaltet werden.

Die Staatsanwaltschaft hält trotz des Scheiterns an ihrer Position fest: Es sei eindeutig, dass das Ankleben ein einfacher Sachverhalt und damit ein „Großteil der Fälle“ für ein Schnellverfahren geeignet sei, so Sprecher Sebastian Büchner. Zudem sei nicht ersichtlich, warum manche Fälle für beschleunigte Verfahren als geeignet eingestuft würden, andere jedoch nicht.

Kri­ti­ke­r*in­nen sehen das anders. Bei den Klimaprotesten handele es sich um „komplexe Sachverhalte und eine schwierige Beweislage“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Petra Vandrey. Der Republikanische Anwältinnenverein hatte die Schaffung der Sonderabteilung für Schnellverfahren als „Politisierung von Strafverfahren“ kritisiert, die vermieden werden müsse.

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3 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Hier ist mir dazu ein Anliegen / im Nachgang zur Entscheidung des AG Flensburg - Straffreiheit für Klimaaktivisten wg Notstand -



    Die bahnbrechende Entscheidung dazu des OLG Schleswig - zur Kenntnis zu bringen!

    www.gesetze-rechts...ment/JURE230054725



    “1. Ein menschengerechtes globales Erdklima ist ein notstandsfähiges Rechtsgut im Sinne des § 34 StGB.

    2. Die Bestimmung des § 34 StGB setzt voraus, dass die Gefahr nicht anders abwendbar sein darf als durch die Notstandshandlung. Insoweit muss die Notstandshandlung zur Gefahrenabwehr geeignet sein und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen.

    3. Die Rechtfertigung einer Maßnahme wegen fehlender Eignung scheidet nach allgemeiner Meinung aus, wenn sie von vornherein entweder völlig nutzlos erscheint oder nur mit einer ganz unwesentlichen Erhöhung der Rettungschancen verbunden ist. Grundsätzlich ist hier ein strenger Maßstab anzulegen, damit nicht nutzlos in fremde Rechtsgüter eingegriffen wird.

    4. Die Besetzung eines einzigen Baumes, der gefällt werden soll, kann nach § 34 StGB als geeignete Maßnahme zur unmittelbaren Rettung des Weltklimas angesehen werden, weil dadurch ein Beitrag zur Verhinderung des anthropogenen Treibhauseffekts geleistet wird. Eine andere Sichtweise würde der kollektiven Dimension des Klimaschutzes nicht gerecht und würde letztlich jede Form des Klimaschutzes überflüssig machen, weil sich jede Person auf die Wirkungslosigkeit ihres Verhaltens berufen könnte.

    5. Bezweckt der Täter hingegen das Rechtsgut Klima ausschließlich dadurch zu schützen, dass er durch sein Verhalten auf klimaschädliche Gefahren aufmerksam macht, um dadurch politischen Druck auszuüben, mit dem Ziel Regelungen für einen umfassenderen Klimaschutz zu erreichen, ist eine Rechtfertigung nach § 34 StGB ausgeschlossen. Im Rahmen des § 34 StGB können nur solche Notstandshandlungen berücksichtigt werden, die CO2-Emissionen in der konkreten Notstandssituation mindern, wobei es au

    • @Lowandorder:

      Reminiszenz -



      Das wird trotz alledem die Flensburger Kollegin Amtsrichterin freuen!



      “Urteil zu Baumbesetzung



      : Klimaschutz schlägt Eigentum



      In Flensburg wurde ein Waldbesetzer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Richterin beruft sich auf die Verfassung.“



      taz.de/Urteil-zu-B...esetzung/!5890379/



      Die als Gast im Gustav-Heinemann-Haus auf dem 47. Richterratschlag in Recklinghausen im November 2023 -



      richterratschlag.de/



      freimütig erzählt hatte - sie habe vor der fraglichen Sitzung keine Idee für eine abweichende Entscheidung gehabt. Die sei ihr erst im Zuge der mündlichen Verhandlung gekommen , sagte sie. Ausschlaggebend sei aber das Verfassungsgerichtsurteil, das Klimaschutz den Rang eines Staatsziels gegeben habe.



      Was wieder btw zeigt - wie wichtig die Funktion der mündlichen Verhandlung auch und gerade für die Rechtsfortbildung ist.

  • "Bei der Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans sei aufgefallen, dass diese ineffektiv seien, so eine Sprecherin des Gerichts zur taz."



    /



    Die bereits früher annoncierte mangelnde Durchführbarkeit von Schnellverfahren in der von konservativen PolitikerInnen geforderten Form bleibt Fakt, eine rasche Umstellung Utopie. Das ist nicht verwunderlich.



    /



    Neulich bei spiegel.de



    "CDU-Generalsekretär Linnemann fordert Bestrafung von Gewalttätern noch am Tag der Tat.



    Der CDU-Generalsekretär will härter gegen Gewalt in Freibädern vorgehen. Wer mittags Menschen angreife, müsse "abends vor dem Richter sitzen" – auch am Wochenende."