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Schnelle Investitionen

■ Senatsbeschluß zum Bau auf Mauergrundstücken

Alteigentümer von Mauergrundstücken oder Investoren können jetzt entsprechend dem Vermögens- beziehungsweise Investitionsvorranggesetz auf dem ehemaligen Mauerstreifen in Berlin in Bauvorhaben investieren. Ein entsprechender Beschluß ist von der Berliner Landesregierung gefaßt worden, obwohl es dafür noch keine gesetzliche Grundlage gibt, wie am Mittwoch Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) sagte. Der Beschluß eröffne im Vorgriff auf die angestrebte gesetzliche Regelung die Möglichkeit, daß Brachflächen im Bereich des früheren innerstädtischen Grenzstreifens endlich wieder bebaut werden können.

Außerdem würden die Alteigentümer den auf andere Weise rechtsstaatswidrig Enteigneten gleichgestellt. Die bisherige Abstimmung mit dem Bund, dem nach derzeitiger Rechtslage die zum Zwecke des Mauerbaus enteigneten privaten Grundstücke gehören, „hat bislang keine Probleme gebracht“, betonte Nagel. Alteigentümer oder Investoren müßten die Kaufsumme für das Grundstück hinterlegen. ADN

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