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„Schmerzensgeld“ gefordert

Den Vorwurf „persönlicher Ehrverletzung“ verbunden mit der Forderung nach „Schmerzensgeld“ hat Dr. Helmut Münzberg, Stellvertretender Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern gegen Karl-Eduard von Schnitzler erhoben. Münzberg fühlt sich in Schnitzlers Buch Der rote Kanal verunglimpft, das in der Hamburger edition Nautilus erschienen ist.

Darin nämlich hat Schnitzler das ein und andere Wort über die Rolle verloren, die Münzberg, damals Staatsanwalt in Hamburg, im Ermittlungsverfahren gegen den SS- Sturmbannführer Arnold Strippel gespielt hatte. Gegen Strippel war unter anderem im Zusammenhang mit der „Ermordung der Kinder vom Bullenhuser Damm“ ermittelt worden. Den Kindern sei 'über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden...' hatte Münzberg konstatiert, die Formulierung später zu rechtfertigen versucht. Nun hatte er gar angekündigt, sein gefordertes Schmerzensgeld einer Kinderschutzorganisation zu spenden. mb

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