Meldegesetz: Schmalspur-Reform mit Nebenwirkungen
■ CDU/SPD-Einigung macht alles nur noch komplizierter, meinen die Grünen
Das neue Bremische Meldegesetz wird kaum anders aussehen, als das Innenressort immer geplant hat. Daran kann auch die Kritik der SPD und der Grünen nichts ändern (die taz berichtete). Zwar hatte sich der innenpolitische Sprecher der SPD, Hermann Kleen, jetzt noch einmal mit Staatsrat Kuno Böse (CDU) zusammengesetzt und in insgesamt vier Punkten Beratungsbedarf angemeldet. Doch die strittigen Fragen sind nach der bisherigen Gesetzeslage kaum anders zu lösen, musste Kleen jetzt eingestehen. Damit wird die geplante Reform ad absurdum geführt, schimpft Matthias Güldner von den Grünen: Statt Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie wird alles nur komplizierter. „Wenn man hier bei einer Reform nicht einmal einen halben Meter weit springen kann, sollte man es lassen.“
Hauptkritikpunkt am Entwurf war die Vermieter-Bescheinigung. Um eine Anmeldung demnächst auch online durchführen zu können, sollte auf die Unterschrift des Vermieters beim Ein- und Auszug verzichtet werden. Statt dessen soll in Zukunft der Vermieter selbst aktiv werden, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen eine amtliche Meldebestätigung zugeschickt bekommt.
Grüne und zunächst auch die SPD hatten diese Kontroll-Variante als „absurd“ und datenschutzrechtlich bedenklich zurückgewiesen. Für Mieter als auch für den Wohnungseigentümer solle die Anmeldung im Internet-Zeitalter eigentlich „so unbelastend wie möglich“ ablaufen. Woanders ist das längst möglich: Zwei deutsche Länder verlangen keinerlei Bestätigung, auch wenn das juristisch durchaus noch umstritten ist. Auch Bremen hatte vor Jahren noch ganz auf die Unterschrift verzichtet. Acht Länder fordern wie bisher eine schriftliche Bestätigung des Vermieters auf Vorlage des Neu-Mieters. Nur vier Länder setzen auf die Kontrollinstanz der Vermieter. Die Sozialdemokraten würden sich jetzt gerne gütlich einigen: Vermieter-Kontrolle nur bei online-Anmeldung, ansonsten bliebe es bei der altbekannten Unterschrift.
In punkto Wahlwerbung bleibt beim neuen Bremischen Meldegesetz alles beim Alten. Die Grünen und auch der Datenschutzbeauftragte hatten gefordert, die Herausgabe der Daten an Parteien nur mit Einwilligung der jeweils Betroffenen zu ermöglichen, damit vor allem die Rechten keinen Zugriff auf die Daten bekommen. SPD und CDU dagegen wollen selbst weiterhin von den Daten Gebrauch machen. Der SPD-Ausweg, den Parteien, die als extremistisch eingestuft werden, den Zugriff auf die Daten zu verbieten, lässt sich aber nicht halten: Gesetzlich gebe es keine Chance, dass rechtsextreme Parteien von Sozialdemokraten unterschiedlich behandelt würden, heißt es jetzt.
Am Donnerstag kommt das Meldegesetz noch einmal auf die Tagesordnung der Innendeputation. Bei CDU und SPD sieht alles nach Einigung aus. Nur die Grünen wären dagegen. „Statt mit einer Schmalspur-Reform sollte man lieber warten, bis in Berlin das Melderechtsrahmengesetz entsprechend verändert wird.“ Dann hätte sich die Vermieter-Kontrolle wie auch die Unterschrift möglicherweise von selbst erledigt. pipe
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