Schleswig-Holstein güllt auch bei Frost: Scheiß auf Eis
Schleswig-Holsteins Agrarministerin erlaubt nun auch, Gülle auf halbgefrorenen Böden auszubringen. Die Umweltverbände fürchten um die Gewässer.
In Deutschland wird zu viel gedüngt: Viele Regionen überschreiten die EU-rechtlichen Grenzwerte. Auch Schleswig-Holstein gehört dazu, mit negativen Folgen für Meere und Binnengewässer. Dennoch will Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) die Regeln lockern. Beifall gibt es vom Bauernverband, die Umweltverbände laufen Sturm.
„Es geht immer noch mehr“, mit diesem Satz begann der „Insidertag“ im Örtchen Rendswühren. Rund 500 Landwirt:innen waren der Einladung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens gefolgt. Mit dabei war auch Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU), die „zu einem brennenden Landesthema konkret“ wurde, wie das Bauernblatt berichtet: Es dürfe künftig auch auf leicht oder zeitweise gefrorenem Boden gedüngt werden, sagte die Ministerin. Dieses „wichtige Signal“ sei „sehr positiv aufgenommen worden“, vermeldet die Zeitung des Bauernverbands.
Für die Umweltverbände BUND und Nabu ist Düngen bei Frost ein No-Go: „Das ist, als würde man Gülle direkt in den Graben kippen“, sagt Bini Schlamann, Agrarexpertin beim Landesverband Schleswig-Holstein des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland. Denn wenn der Boden die aufgebrachten Stoffe nicht aufnehmen kann, spült sie das Tauwetter oder der nächste Regen weg.
Jana Ohlhoff, Sprecherin des Kieler Landwirtschaftsministeriums, widerspricht: „Unsere fachliche Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf leicht überfrorene Böden, die tagsüber vollständig auftauen und wieder Nährstoffe aufnehmen können.“ Denn diese seien von „dauerhaft gefrorenen Böden“ abzugrenzen. Diese Unterscheidung werde auch in anderen Bundesländern angewendet, so die Sprecherin.
Rückfall per Verordnung
„Der Ansatz ist nicht neu“, sagt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des Nabu Schleswig-Holstein. Bereits in einer früheren Fassung der Düngeverordnung sei geregelt gewesen, dass Böden, die morgens noch gefroren sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als ‚gefroren‘ gelten. „Aber der Verordnungsgeber hat sich dazu entschieden, diese Interpretation zu verwerfen, um so den europarechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nachzukommen.“
Bini Schlamann vom BUND sieht es ähnlich: „Tagsüber liegt die Temperatur etwas über Null, nachts darunter. Das macht es sehr schwer festzustellen, wann welche Fläche gefroren ist und wann nicht. Wer soll das festlegen, wie lässt sich das prüfen?“ Zurzeit sei die Frage klar geregelt: Auch wenn nicht rund um die Uhr Frost herrscht, gilt die Fläche als gefroren. „Durch die Neudefinition schafft man mehr Unsicherheit und Unklarheit.“ Da die möglichen Folgeschäden von Düngen bei Frost so groß seien, wäre eine strengere Auslegung der Regeln sinnvoller. Das würde auch Landwirt:innen zugutekommen, die sich bemühen, die Einträge gering zu halten, glaubt die BUND-Expertin.
Aus Sicht des Ministeriums müsse klar sein, dass die „Ausbringung nur unter strikten Bedingungen erfolgen“ dürfe, sodass eben keine schädlichen Stoffe in die Gewässer gespült werden. „Die Behörden überwachen die Umsetzung der Düngevorgaben“, sagt Ohlhoff.
Wer wann welchen Dünger auf die Felder kippen darf, regelt die bundesweite Düngeverordnung. Die Länder erlassen für die konkrete Umsetzung eigene Verordnungen. Nach einem Gerichtsurteil vom Herbst 2025 gibt es in mehreren Ländern rechtliche Unsicherheit. Das ändere aber nichts daran, dass die Bundes-Verordnung weiterhin gelte, sagt Alexander Schwarzlose vom Nabu. „Böden, die im Laufe des Tages auftauen, gelten demnach weiter als gefroren – darüber darf sich das Landesministerium nicht einfach hinwegsetzen.“
Bini Schlamann, BUND
Der Nabu Schleswig-Holstein sieht hier einen möglichen Rechtsverstoß. „Wir werden das prüfen und schließen auch den Rechtsweg nicht aus“, kündigt Schwarzlose an. Hinzu kommt: „Es kann nicht sein, dass so eine Maßnahme auf einem,Insidertag' verkündet wird. Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter.“ Es bedürfe eines Erlasses mit einer juristischen Begründung.
Für Schlamann fügt sich die Entscheidung der Ministerin in eine Reihe ähnlicher Vorstöße ein. „Überall werden Standards gesenkt und massiv am Umweltrecht gekratzt.“ Durch solche „unnötigen Geschenke an die Landwirtschaft“ würden die Gewinne privatisiert, die Schäden trage die Allgemeinheit. Schon heute seien über die Hälfte der Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein mit Nitrat belastet.
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