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Schleppende Regelung

Die Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche kommt in Berlin im Vergleich zu anderen ostdeutschen Bundesländern nur schleppend voran. Von den 13.018 unternehmensbezogenen Anträgen waren bis Ende Juni erst 20,23 Prozent erledigt, teilte gestern das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit. Bei den übrigen 237.935 vermögensrechtlichen Ansprüchen (Immobilien, Geldforderungen, Schutzrechte) wurden bisher 32,54 Prozent entschieden. Von 154.768 Immobilienansprüchen wurden 52.514 oder 33,93 Prozent erledigt. In 5.904 Fällen erhielten dabei Alteigentümer Grundstücke zurück. 4.453 Ansprüche wurden abgelehnt.