Schlechte Aussichten für Yourbus: Deutsche Bahn verklagt Studenten
Sind Busfahrten, die nur bei ausreichender Nachfrage zustande kommen Linienverkehr oder nicht? Das entscheidet ein Gericht in Frankfurt. Die Bahn hat gegen ein solches Model geklagt.
FRANKFURT dapd | Im Kampf um eine Genehmigung für Busfernfahrten muss ein Konkurrenzunternehmen der Deutschen Bahn mit einer gerichtlichen Schlappe rechnen. Die bisher erteilte Genehmigung für das Geschäftsmodell der Busmitreisezentrale "Yourbus" sei sehr wahrscheinlich nicht ausreichend, ließ die 11. Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht in der Verhandlung durchblicken.
Die Deutsche Bahn klagt gegen den Anbieter von Busfernreisen auf Unterlassung. Das von drei Studenten gegründete Start-up-Unternehmen Yourbus mit Sitz in Offenbach bietet über das Internet günstige Busreisen an, die allerdings nur bei ausreichender Nachfrage zustande kommen. Für ihre sporadischen Angebote haben die Jungunternehmer eine Genehmigung des Landratsamts Bodenseekreis.
Die Deutsche Bahn wirft dem Konkurrenten jedoch vor, einen Linienverkehr zu betreiben, für den keine Konzession vorliege. Derzeit ist bei Yourbus vor allem die Strecke Frankfurt-Köln nachgefragt. Von Mitte Oktober bis Mitte November waren die zwischen 12 und 15 Euro teuren Fahrten regelmäßig freitags und sonntags angeboten worden. Die Kammer teilt daher die Einschätzung der Deutschen Bahn. "Bislang gehen wir davon aus, dass hier ein Linienverkehr durchgeführt wird", so die Vorsitzende Richterin Claudia Dieler.
Das beklagte Unternehmen hielt dem entgegen, in einem Linienverkehr gebe es für jeden Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum Zusteigen. Beim Geschäftsmodell von Yourbus sei hingegen eine vorherige Anmeldung im Internet notwendig. Das beklagte Unternehmen hat nun einen Monat Zeit, dem Gericht noch einmal seinen Standpunkt darzulegen.
Um zu prüfen, ob es sich bei dem Geschäftsmodell um Gelegenheits- oder Linienverkehr handelt, will die Kammer insbesondere wissen, wie häufig angebotene Fahrten von Yourbus bislang nicht zustande gekommen sind. Darüber hinaus will sie wissen, wie weitreichend die vom Landratsamt Bodenseekreis erteilte Genehmigung für Gelegenheitsverkehr gewesen sei. Möglicherweise sei auch ein Verwaltungsgericht zuständig.
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