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Schlappe für Schlapphut

■ Personendossier illegal übermittelt

Berlin (taz) – Neue Schlappe für den Verfassungsschutz: Der niedersächsische Datenschützer Thilo Weichert hat im Rechtsstreit mit dem Kölner Verfassungsschutz einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte jetzt in zweiter Instanz ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die Übermittlung eines Dossiers über angeblich linksextreme Aktivitäten Weicherts an die frühere Landtagsabgeordnete der FDP in Brandenburg, Rosemarie Fuchs, rechtswidrig war.

Thilo Weichert hatte sich Ende 1991 um das Amt des Datenschutzbeauftragten in Brandenburg beworben. Mit Papieren des Kölner Verfassungsschutzes munitioniert, hatte Rosemarie Fuchs, damals auch im Innenausschuß des Landtages, die zwischen den Fraktionen bereits abgesprochene Wahl des Kandidaten torpediert.

Weichert, hatte die Kölner Behörde übermittelt, sei 1982 in Freiburg als „Kontaktperson“ von regionalen Initiativen für „gewaltfreie Aktionen“ bekannt geworden. Seine Vorstellungen vom gewaltfreien Widerstand habe der Friedensbewegte dann mehrfach in die Tat umgesetzt: Bei der Blockade des US-Stützpunktes in Großengstingen (1982) etwa, dem Eindringen in das US-Militärgelände Immeringen (1983) oder der symbolischen Blockade des Freiburger Knastes (1987). Schlimm, schlimm.

Nach Weicherts Angaben blitzte die Kölner Behörde vor dem Gericht am 15. Juli auch mit ihrer neuesten Version ab, wonach die Informationsweitergabe versehentlich erfolgt sein soll. Das Gericht habe dies als ebenso rechtswidrig eingestuft wie eine beabsichtigte Weitergabe. wg.

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