Schlappe für Hamburger Polizei: Rostock-Fans dürfen marschieren
Das Oberverwaltungsgericht hebt ein Demonstrationsverbot gegen Fans von Hansa Rostock auf. Die wollen sich dagegen wehren, dass die Polizei den Verkauf von Gästekarten für das Zweitliga-Fußballspiel beim FC St. Pauli untersagt hatte.
Fußball-Fans von Hansa Rostock dürfen am Sonntag nun doch vom Bahnhof Altona nach St. Pauli ziehen, um gegen die polizeiliche Aussperrung aus dem MIllerntor-Stadion zu protestieren. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben, das eine Verbotsverfügung der Polizei gegen den Demonstrationszug für rechtens erklärt hatte.
Die Rostocker Fans wollen sich um 11.45 Uhr am Paul-Nevermann-Platz vor dem Bahnhof Altona versammeln und von dort aus über Max-Brauer-Allee, Ehrenbergstraße, Mörkenstraße und Königstraße zum Nobistor ziehen und dann über Pepermöhlenbek, Breite Straße und Palmaille zurück zum Altonaer Bahnhof.
Den Bereich rund um das Stadion hat die Polizei für Sonntag großflächig zum Gefahrengebiet erklärt. Dort wird um 13.30 Uhr das Zweitliga-Nordderby der Rivalen FC St. Pauli und FC Hansa angepfiffen, in dem es für St. Pauli um die letzte Aufstiegschance und für die Rostocker um den Klassenerhalt geht. Bei Begegnungen in den vergangenen Jahren war es zu schweren Krawallen gekommen. Im Gefahrengebiet, in dem auch der Frühjahrs-Dom liegt, kann die Polizei zwischen neun und 20 Uhr verdachtsunabhängige Personen- und Taschenkontrollen durchführen und Platzverweise oder Aufenthaltsverbote aussprechen.
Öl ins Feuer gegossen hatte die Polizei, als sie dem FC St. Pauli verbot, ein Kontingent von 2.500 Karten zum Verkauf an Hansa Rostock abzugeben. Der Club hatte sich dagegen vergeblich vor Gericht gewehrt. Deshalb wollten Hansa-Fans am Sonntagmorgen vom Bahnhof Altona zum nach St. Pauli ziehen – was die Polizei verboten hatte. Das Verwaltungsgericht hatte das Verbot bestätigt. Angesichts der Gefahren bei Gewalt für „Leib, Leben und Gesundheit“ sei der „schwere Eingriff in das Versammlungsrecht“ zu rechtfertigen.
Schon bevor das Oberverwaltungsgericht der Berufung gegen diese Entscheidung stattgab, mobilsierte die organisierte Hansa-Anhängerschaft weiter für die Fahrt nach Hamburg. Über ihre Homepage machte die „Fanszene Rostock e. V.“ deutlich, dass die Demonstration gegen das Kartenverbot „nicht verboten“, sondern nur auf eine stationäre Kundgebung am Hauptbahnhof begrenzt worden sei. „Es gibt keine Gründe, nicht nach Hamburg zu fahren“, heißt es. Jeder Fußballfan sei aufgerufen, sich gegen die Willkür zu erheben und friedlich zu demonstrieren.
Empört über das Kartenverkaufsverbot sind auch die St.-Pauli-„Ultras“ und andere Fangruppen der Kiez-Kicker. Sie wollen daher das Spiel boykottieren und, statt in Stadion zu gehen, ab elf Uhr vor der Südtribüne eine „Radioparty“ feiern.
Gegen die Einrichtung des polizeilichen Gefahrengebiets hat sich auch das Netzwerk „Recht auf Stadt“ gewandt und ruft dazu auf, die Fan-Party vor dem Stadion zu besuchen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid