Schlachthof unter Verdacht: Rechnungshof wittert Betrug
Niedersachsens Rechnungshof kritisiert „unzulässige“ Millionen-Zuschüsse an die Gemeinde Wietze. Davon soll allein ein Schlachthof profitiert haben.
HANNOVER taz | Der niedersächsische Landesrechnungshof hat in seinem jetzt veröffentlichten Jahresbericht „unzulässige“ Fördermittel an die Gemeinde Wietze im Kreis Celle angeprangert. 2010 sollen rund 1,4 Millionen Euro aus EU-Fördertöpfen unrechtmäßig für ein Gewerbegebiet an die Gemeinde geflossen sein. In dem Industriegebiet befindet sich einzig ein Schlachthof der Celler Land Frischgeflügel GmbH.
Der Rechnungshof berichtet, dass die Gemeinde Wietze 2009 für die „verkehrliche Erschließung neuer Gewerbeflächen“ einen Förderantrag bei der NBank Niedersachsen beantragt hatte. Die landeseigene Investitions- und Förderbank ist in Niedersachsen zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln aus EU-Töpfen.
Die Kosten einer verkehrlichen Erschließung für die Gemeinde würden laut Richtlinie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu 75 Prozent aus EU-Geldern bezahlt, sofern dort die Aussicht auf Ansiedlung mehrerer Unternehmen gegeben sei. Komme die Förderung hingegen einem einzelnen Unternehmen zugute, sei nur ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Erschließungskosten aus EU-Fördertöpfen rechtmäßig, berichtet der Rechnungshof.
Die Gemeinde habe einen Antrag auf die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent gestellt. Zu diesem Zeitpunkt sei der Gemeinde allerdings bereits bekannt gewesen, dass „die Flächen nur einem einzigen Endnutzer zugute kommen würden“. Die Gemeinde habe damals dennoch behauptet, es gebe mehrere Interessenten. „Da wurde getrickst“, sagt Lutz Badelle von niedersächsischen Landesrechnungshof. Stück für Stück habe dort einzig die Celler Land Frischgeflügel GmbH Flächen aufgekauft.
Der Schlachthof in Wietze gehört zu den größten in Europa. Er ist seit 2011 für die Celler Land Frischgeflügel GmbH in Betrieb.
Das Unternehmen ist Teil des emsländischen Rothkötter-Konzerns. Der Konzern machte 2014 mehr als eine Milliarde Euro Umsatz.
Der größte Arbeitgeber in Wietze ist der Schlachthof. Rund 8.000 EinwohnerInnen hat die Gemeinde. 700 Mitarbeiter arbeiten im Werk. Laut Bürgermeister Wolfgang Klußmann (CDU) ist der Schlachthof für die Gemeinde „wie ein Sechser im Lotto“.
Bis zu 135 Millionen Hühner können dort nach Firmenangaben pro Jahr verarbeitet werden.
Das zuständige Wirtschaftsministerium wollte sich gegenüber der taz zunächst nicht zu dem Fall äußern. Laut Landesrechnungshof vertrete das Ministerium allerdings die Ansicht, dass kein Betrug stattgefunden habe. Der verkehrliche Ausbau zum Gewerbegebiet komme nämlich auch einem anderen Gewerbegebiet zugute, meint das Ministerium. Der Rechnungshof wiederum bewertet diese Ansicht als „Schutzbehauptung, die eine unzulässige Erschließung nach Maß verschleiern soll“.
Der Landesrechnungshof fordert nun die NBank auf, sich das von ihr bewilligte Geld zurückzuholen. Laut Badelle ist es offensichtlich, dass gegen die Förderrichtlinie „gravierend verstoßen“ wurde. Der Sprecher der NBank, Bernd Pütz sagt, dass man die 75-prozentige Förderung für die verkehrliche Gewerbeförderung und die 10-prozentige Förderung für einzelne Unternehmen „nicht in Verbindung setzen könne“.
Der Schlachthof hat bereits seit der Bauplanung 2009 für Diskussionen gesorgt. Regelmäßig fanden vor dem Werk Demonstrationen von TierschützerInnen statt. Die lokale Bürgerinitiative gegen das Werk hatte bis zu 1.500 Mitglieder. 2013 demonstrierten rund 7.000 Menschen in Wietze gegen Massentierhaltung und die industrielle Tierschlachtung. Andererseits ist der Schlachthof der größte Arbeitgeber in der Gemeinde. Laut der Website des Unternehmens sind dort über 700 Menschen beschäftigt.
Der Rechnungshof glaubt deshalb auch nicht an eine Rückzahlung der 1,4 Millionen Euro. Badelle ist skeptisch, dass die NBank der Aufforderung des Rechnungshofs Folge leisten wird. Zudem würde die Gemeinde „das Geld wohl auch gar nicht aufbringen können“, glaubt Badelle. Dass die Gemeinde wiederum ihren größten Arbeitgeber zur Rückzahlung des Betrags auffordern werde, ist für Badelle „ebenso unwahrscheinlich“.
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