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Schiffbaubeihilfen laufen weiter

■ EU-Parlament: Übergangslösung bis zum Förderungsstopp

Staatliche Beihilfen zum Schiffbau dürfen weiter fließen – vorerst. Das Europäische Parlament hat am Freitag der Verlängerung der 7. Schiffbaubeihilfenrichtlinie zugestimmt. Damit ist sichergestellt, daß auch nach dem 1.10.96 weiterhin Schiffbaubeihilfen in der EU gewährt werden dürfen. Die Bremer Europaabgeordnete Karin Jöns betonte jedoch, daß es sich dabei nur um eine Übergangslösung handle. Ursprünglich sollte zum 1.1. dieses Jahres das OECD-Abkommen in Kraft treten.

Nach dem OECD-Abkommen, das bereits von der EU, Japan und Südkorea ratifiziert ist und noch auf die Zustimmung der USA wartet, sollen schiffbauspezifische Subventionen nicht mehr erlaubt sein. Wohl aber dürfen an Werften Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Schließungsbeihilfen und Beihilfen, die dem Umweltschutz dienen, vergeben werden. Karin Jöns: „Aber auch diese Beihilfen müssen bei der Europäischen Kommission angemeldet, geprüft und genehmigt werden.“ Das Abkommen sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen weltweite Wettbewerbsverzerrungen im Schiffbau. Sollte es allerdings nicht in Kraft treten, brauche man dringend alternative politische Handlungsoptionen, damit die europäische Schiffbauindustrie auch in Zukunft noch eine Chance am Weltmarkt habe, so Jöns. vio

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