in kürze DOSENPFANDGEGNER : Scheitern vor Gericht
Das OVerwG Berlin hat erneut Anträge von drei Getränkehändlern abgewiesen, die eine Verlängerung der Übergangsregelung für die Pfanderhebung beantragen. Für diese für die Verbraucher „verwirrende Form der Pfanderhebung“ gebe es keine Rechtsgrundlage. (dpa)