Schau mir in die Akten, Kleines: Keine Info mit der CDU
■ Bremer Informations-Gesetz könnte an CDU-Geheimniskrämern scheitern
Freie Einsicht in nahezu alle Behördenakten, und zwar für jedermann – dieser Traum von einer transparenten und serviceorientierten Verwaltung könnte mit einem „Informationsfreiheitsgesetz“ schon bald auch in Bremen Wirklichkeit werden. „Die unsinnige Geheimniskrämerei in den Bremer Amtsstuben muss ein Ende haben“, fordert die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Anja Stahmann. Doch die CDU blockt – noch.
Zu teuer, zu viel Aufwand, Probleme mit dem Datenschutz wandte die Union schon im Juli ein, als die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf in der Bürgerschaft einbrachten. Auch die SPD reagierte damals nur zögerlich. Jetzt berichteten Experten auf einer Anhörung Bremer ParlamentarierInnen von den Erfahrungen aus anderen Bundesländern – mit eindeutigem Tenor: „Es gibt keinerlei sachliche Gründe, das nicht einzuführen“, fasst der medienpolitische Sprecher der Sozi-Fraktion, Frank Schildt, die Expertenmeinungen zusammen. Die Mehrheit in der CDU-Fraktion beeindruckte das nicht. Sie will weitere Erfahrungen aus anderen Bundesländern abwarten.
„Der bürokratische Aufwand wird die Verwaltungen in Bremen und Bremerhaven von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten“, erklärt etwa der Unionsabgeordnete Erwin Knäpper. „Völliger Quatsch“, sagt Koalitionsgenosse Schildt dazu. Wie Anja Stahmann von den Grünen verweist er auf die Zahlen, die der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hansjürgen Garstka, am Freitag präsentiert hat. In Berlin, wo das Akteneinsichtsrecht für jedermann seit zwei Jahren existiert, gab es danach bisher nur rund 160 Anfragen. Einige davon, so berichtete Garstka, hätten sogar telefonisch erledigt werden können – Verwaltungsaufwand minimal.
Auch die von der CDU angeführten Probleme mit dem Datenschutz halten SPD und Grüne für vorgeschoben. Schließlich haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sich bereits vor über einem Jahr grundsätzlich positiv zu erweiterten Akteneinsichts-Rechten der BürgerInnen geäußert. Der Bremer Datenschützer Sven Holst stellt klar: „Es gibt keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen ein Informationsfreiheitsgesetz.“
Stahmann sieht vor allem Vorteile: „So eine Regelung ist ein eindeutiger Demokratiegewinn und außerdem ein wirksames Mittel gegen Korruption.“ Doch während selbst auf EU-Ebene bereits über eine entspechende Verordnung diskutiert wird und neben unzähligen europäischen Ländern auch Berlin, Brandenburg, Schleswig-Hol-stein und Nordrhein-Westfalen längst auf den bürgerfreundlichen Zug aufgesprungen sind, bekommen in Bremer Amtsstuben lediglich „persönlich Betroffene“ Auskunft und Akteneinsicht. „Das reicht aus“, sagt CDUler Knäpper: „Im Übrigen ist es Aufgabe der Bürgerschaft und der kommunalen Gremien, die Verwaltung zu kontrollieren.“ hoi
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