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Schäuble fördert die EheKein Steuersplitting für Homosexuelle

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lehnt eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Einkommensteuer ab.

Wenns nach Schäuble geht: Kein Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer für Homosexuelle. Bild: dpa

BERLIN afp | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben trotz Forderungen der FDP auch künftig keinen Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einräumen. Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer lasse diesen Schluss nicht zu, sagte Schäuble dem Magazin Focus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Dienstag die Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnern gegenüber hinterbliebenen Ehegatten bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht Schäubles lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht aber weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", argumentierte er. "Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert dagegen weitere Gleichstellungsgesetze für homosexuelle Partnerschaften. Sie plädierte am Sonntag im Deutschlandfunk dafür, dass sich die Koalition beim Ehegattensplitting auf eine gemeinsame Linie verständigt und zwar am besten, "bevor das Bundesverfassungsgericht uns das nächste Mal sagt, nun tut endlich was". Sie verwies darauf, dass zum Einkommensteuerrecht derzeit noch ein Verfahren in Karlsruhe anhängig sei.

Ein Splitting-Vorteil für die rund 66.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach Berechnungen des Berliner Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner Steuerausfälle von etwa 145 Millionen Euro im Jahr ausmachen. "Dieser Betrag erscheint im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering", sagte er.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) plädierte dafür, gleichgeschlechtlichen Paaren das Ehegattensplitting zu gewähren. "Dabei geht es um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft", sagte er dem Spiegel. Unter diesem Blickwinkel gebe es gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen sollten.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck erklärte am Sonntag, die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht sei verfassungswidrig. Schäubles Begründung "für das Festhalten an der Diskriminierung widerspricht dem eindeutigen Wortlaut von gleich zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes". Er forderte die FDP auf, in der Koalition bei diesem Thema hartnäckig zu bleiben.

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5 Kommentare

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  • MN
    mein name

    Das Ehegattensplitting diskriminiert denjenigen, der weniger verdient in einer Ehe. er muss einen sehr großen Teil seines Gehalts an die Finanzbehörde abführen, kann selber also weniger sparen und ist im falle iner Trennung ohne Ehevertrag gelackmeiert.

     

    Das ist Diskriminierung und es geht mir nicht rein, wieso Verpartnerte diesen Nachteil für sich beanspruchen wollen.

  • B
    Blaargh

    Schäuble abwracken!

  • G
    Gringo

    Schäuble fördert die Ehe?

     

    So wie ich das sehe, hat sich bei der Ehe nichts "verbessert", es wurde nichts gefördert, keine neuen Vorteile geschaffen. "Schäuble stellt sich gegen Lebensgemeinschaften" wäre passender.

  • A
    Andy

    Wenn Familien+Kinder gefördert werden sollen, dann auch ALLE Paare mit Kindern. Scheiss Konservative.

  • K
    Kommentator

    Naja, dass Wolfgang Schäuble ein eher gestörtes Verhältnis zu Grund- und Bürgerrechten hat, wissen wir spätestens aus seiner Zeit als Innenminister. Warum wird jemand, der permanent verfassungsfeindliche Äußerungen tätigt wie Herr Schäuble, dafür eigentlich nicht belangt?