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Archiv-Artikel

Schadenersatz erstritten

Prospekthaftung bei außerbörslichen Aktienemissionen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt erhält ein Anleger, der in außerbörslich gehandelte Aktien investierte, Schadenersatz in Höhe von rund 50.000 Euro nach den Grundsätzen der Prospekthaftung. Das teilte die Anwaltskanzlei Tilp & Kälberer mit. Demnach stelle das von den Anwälten erstrittene Urteil „maßgeblich darauf ab, dass im Prospekt mehrere geplante Kapitalerhöhungen und die daraus resultierende stark reduzierte Verkäuflichkeit der Wertpapiere verschwiegen wurden“. Aufgrund der häufig stattfindenden Kapitalerhöhungen hätten nahezu alle Interessenten ihre Aktien direkt von der Gesellschaft erhalten. Damit sei für Aktionäre „die Chance auf einen Verkauf fast unmöglich“. Im Prospekt fehlten solche Angaben. Das Urteil habe „Signalwirkung für viele Anleger, die in außerbörslich notierte Aktiengesellschaften investieren“. Alle für den Aktienkauf möglicherweise bedeutsamen Tatsachen und eventuelle Risiken müssten laut Rechtsprechung transparent sein. Dies gelte gerade auch für nicht am geregelten Markt notierte Wertpapiere. Das OLG habe die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen (Urteil vom 29. 1. 2004, Az. 3 U 211/01). TAZ

Urteil unter www.tilp-kaelberer.de