Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz: Mütter erringen Etappensieg
Drei Mütter erhalten trotz Rechtsanspruch zu spät einen Kita-Platz. Und können deshalb nicht in den Job zurück. Mit ihrer Klage am BGH nehmen sie eine wichtige Hürde.
Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und konnten erst Monate später zurück in den Job. Ihrer Ansicht nach muss die Stadt dafür geradestehen und ihnen den entgangenen Verdienst ausgleichen – knapp 2.200, rund 4.500 und etwa 7.300 Euro.
Das BGH-Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten allerdings nicht geklärt, ob die Stadt Leipzig auch schuld an den Verzögerungen war. Unverschuldet wären der Karlsruher Entscheidung zufolge zum Beispiel der Mangel an qualifiziertem Personal oder Verspätungen durch die Insolvenz einer Baufirma – nicht aber finanzielle Engpässe. Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle deshalb noch einmal verhandeln. Erst dann wird es das endgültige Urteil geben. (Az. III ZR 278/15 u.a.)
Grundsätzlich eröffnet die BGH-Entscheidung aber auch anderen Eltern die Möglichkeit einer Schadenersatz-Klage. Denn Urteile der obersten Zivilrichter in Karlsruhe sind für die Rechtsprechung in ganz Deutschland maßgeblich.
Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Aber nicht überall standen ausreichend Plätze bereit.
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