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Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerNur bei fünf Prozent straft das Amt

Frauen, auch solche ohne Kinder, werden seltener vom Jobcenter sanktioniert als Männer, ergab eine Studie. Warum das so ist, geht aus der Untersuchung nicht hervor.

Sanktionierte Sozialleistung: Strafen des Jobcenters werden häufiger gegen Männer verhängt. Bild: ap

BERLIN taz | Wer als Hartz-IV-Empfänger eine angebotene Arbeit oder Maßnahme ablehnt, dem kann die Leistung gekürzt werden. Die Jobcenter sanktionieren aber bei Männern häufiger als bei Frauen, und zwar auch dann, wenn die Frauen keine Kinder zu betreuen haben und daher vermittlungsfähig sind.

Die neuen Zahlen gehen aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die beiden Forscher Joachim Wolff und Andreas Mozcall untersuchten dabei die Quoten der Sanktionen aufgrund „schwerwiegender Pflichtverstöße“. Diese Sanktionen bestehen aus einer Kürzung, beziehungsweise bei den unter 25-Jährigen aus einer völligen Streichung des Regelsatzes.

Insgesamt wurden bei nur fünf Prozent der erwerbsfähigen BezieherInnen von Hartz IV aufgrund von schweren Pflichtverstößen Leistungen gekürzt. Bei alleinstehenden Männern in Westdeutschland lag die Sanktionsquote bei 9,3 Prozent, bei alleinstehenden Frauen aber nur bei 4,1 Prozent (Osten: 6,9 beziehungsweise 3,0 Prozent).

Es sei „nicht a priori klar, inwieweit die vorliegenden Unterschiede dadurch zustande kommen, dass Männer eher als Frauen nicht mit den Jobcentern kooperieren oder aber eher als Frauen von den Jobcentern aktiviert werden“, schreiben die Autoren Wolff und Mozcall. Ob die Jobcenter gegenüber den Frauen also einen weicheren Kurs verfolgen oder die Frauen eher Beschäftigungsangebote annehmen, geht aus der Untersuchung nicht hervor.

Gute Arbeitsmarktlage führt zu mehr Sanktionen

Laut den IAB-Daten sind die Sanktionsquoten im Westen höher als im Osten. Das liege daran, so vermuten die Forscher, weil die Arbeitsmarktlage im Westen besser ist. Die Jobcenter können daher den Hartz-IV-Empfängern im Westen eher Beschäftigungsangebote unterbreiten und dies führt dann bei Ablehnung zu mehr Sanktionen. Die höchste Sanktionsquote (11 Prozent) gibt es bei den unter 25-jährigen Männern in Westdeutschland. Leute mit Hochschulabschluss werden seltener abgestraft als weniger Gebildete.

Die Sanktionsquoten von Hartz-IV-Beziehern mit ausländischer Nationalität liegen etwas unter der Quote der Deutschen, der kleine Unterschied wird von den Forschern nicht gesondert interpretiert.

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13 Kommentare

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  • H
    Hans

    Man braucht sich nichts vormachen! In den Jobcentern arbeiten überwiegend doch nur Menschen, die selbst nur befristete Arbeitsverhältnisse haben. Mithin sind sie dahingehend auch erpressbar, hier die Sanktionsquoten des asozialen Gesetzgebers zu erfüllen. Der Arbeitslose muss doch nur versendlich einen Pups machen oder gar unfassbarer Weise eine andere Meinung als der Sachbearbeiter haben und schon kürzt man ihm die existenzsichernden Bedarfsleistungen frei nach Schnauze!

     

    Auch diese Widerspruchsabteilungen in den Jobcentern dienen doch nur dazu, die Fehlentscheidungen der Sachbearbeiterkollegen blindlings zu bestätigen. Die Sach- und Rechtslage interessiert die nach meinen eigenen Erfahrungen sprichwörtlich nicht die Bohne.

     

    Es ist schon bemerkenswert, wie der Gesetzgeber hier gerade in Fragen der Existenzsicherung ein derart unqualifiziertes Personal schalten und walten lassen kann und sogar darüber hinaus jenes mit dem SGB II auch noch ermächtigt, hier Staatsanwalt über Leben und Tot der Mitmenschen spielen zu lassen, denn die Macht zur Wegnahme oder Kürzung von existenzsichernden Leistungen lässt hier ja wohl unmöglich eine andere Schlussfolgerung zu!

     

    Komisch dass der Staat, wenn es um sein Geld geht, in etwa in den Finanzämtern, nicht so ein völlig unqualifiziertes Personal arbeiten lässt!

     

     

    MfG

     

    Schon komisch

  • UE
    Ulrich Engelke

    Die BRD besitzt längst nur noch die Fassade eines Rechtsstaats. Tatsächlich sind bei Hartz-IV (SGB-II) wesentliche Rechte, wie sie im Verewaltungsrecht üblich sind, aufgehoben. Der Anspruch auf die Gewährleistung des Existenzminimums ist außerdem ein Grundrecht. Ein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt gemäß Grundgesetz jedoch nicht eingeschränkt werden.

     

    Tatsächlich dienen Sanktionen zum Pressen in unsinnige - teils menschenverachtende - Maßnahmen und in Billigjobs und Leiharbeit. Sie sind gegen die Würde gerichtet, bewirken Lohndumping und höhlen das Tarifsystem aus. Sie schaden der gesamten Gesellschaft. Da Sanktionen ganz klar verfassungswidrig sind, stellen sie die Unterschlagung von zustehenden Sozialleistungen dar.

  • L
    Lebensphase

    Zur "Meldung":

     

    Hartz IV Jobcenter sanktionieren Frauen seltener als Männer

     

    ... welche seit einigen Tagen über unterschiedliche Medien Verbreitung erfährt - und darüber das Meinungsbild der IAB (http://de.wikipedia.org/wiki/​Institut_f%C3%BCr_Arbeitsmarkt-​_und_Berufsforschung) mehr oder weniger in Abhängigkeit zur Bundesagentur für Arbeit verbreitet (!) und allenfalls geeignet erscheint, Neidreflexe zwischen Bevölkerungsanteilen - weiblich - männlich - Inländer - Ausländer - Akademiker - Nichtakademiker - Junge Menschen - ältere Menschen und (wie ewig gestrig!) Ostdeutsche und Westdeutsche hervorzurufen...

     

    ... so sollte man sich die Datenbasis zu Gemüte führen:

     

    Zitat: " Analysiert wurde die Gesamtpopulation von Erstzugängen in den ALG-II-Bezug im Zeitraum April 2006 bis März 2008 in Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen oder als getrennte Aufgabenwahrnehmung organisiert waren. Zugelassene kommunale Träger konnten nicht berücksichtigt werden, da derzeit keinerlei Sanktionsdaten dieser Jobcenter für Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Die Untersuchung beschränkt sich auf die ersten Sanktionen, die innerhalb von 120 Wochen nach Eintritt in den Leistungsbezug wirksam wurden." (Seite 64 der nachfolgenden PDF)

     

    Zusammengefasst hat man sich also innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes ca. 70.000 Leistungsbezieher herausgepickt; die es tatsächlich geschafft haben, bereits in den ersten 120 Wochen des Leistungsbezuges eine Sanktion (mindestens 30 %) zu erfahren; wobei die statistischen Erhebungen (wie valide?) offen lassen, inwieweit die Sanktionen zu Recht erfolgten, ggf. gerichtlich und wie erfolgreich angegangen worden sind - denn längst nicht alle Verfahren dürften schon erledigt sein. Dabei wurden die Erhebungen der Optionskommunen - wegen ihrer Nichtvorhandenheit oder "Nicht-Auswertbarkeit" (wie bitte?) gar nicht erst in die Datenbasis aufgenommen.

     

    Das alles erfährt der "gemeine" Leser z.T. erst gar nicht... in ihm (oder ihr) dürfte sich als Nichtbetroffener nach dem Lesen der Pressemitteilung eher der Eindruck ausbreiten, dass Frauen "bevorteilt" sind (irgendwo inmitten der PDF reichlich Spekulation darüber, dass viele Frauen alleinerziehend seien und aufgrund der Erziehungsleistung bzw. des Status an sich schon reichlich weniger Vermittlungsangebote erhalten "könnten").

     

    Die Betroffenen hingegen werden darüber grübeln, ob sich die Frauenwelt nun in heimische Haushaltsgefilde "flüchtet", um etwa nicht arbeiten zu müssen (oder so ähnlich) - oder Ostdeutsche gefälligst umziehen sollten (um Westdeutschen die Jobs wegzunehmen oder so ähnlich).... reichlich perfide. Sanktionen als Wertmaßstab für vermeintliche Gerechtigkeit?

     

    Die entscheidenden Daten finden sich dann allerdings auf Seite 34 der nachfolgenden PDF:

     

    64.925 Personen - als Datenbasis für 7 Millionen Betroffene....

     

    Ablehnung/Verweigerung der Weiterführung einer

    Ausbildung oder Beschäftigung = 23,8 %

     

    Ablehnung/Abbruch einer Maßnahmenteilnahme = 20,3 %

     

    Verstöße gegen eine EGV = 30,2 %

     

    Quelle: http://doku.iab.de/​forschungsbericht/2012/​fb1112.pdf

     

    ... womit klar ist, dass die Sanktionen in den wenigsten Fällen für unberechtigte Kündigungen - Pflichtwidrigkeiten in den letzten Arbeitsverhältnissen oder gar für die Ablehnung von vermittelten Jobs ausgesprochen (keine Wertung darüber, ob gerechtfertigt) worden sind... sondern mehrheitlich für angeblich nicht nachgewiesene Bewerbungsaktivitäten sowie für die Ablehnung von Maßnahmen (EEJ etc.).

     

    ... diesen Daten und Fakten widmet sich der IAB - die BA besser nicht bzw. nur randläufig... und auch der Steuerzahler, der überdies für Maßnahmen, wie auch EEJ den Zahlmeister "gibt" (nicht nur monitär, sondern in Form künftiger Arbeitsplatzvernichtung) - erfährt im Grunde nicht, dass es einfach zu wenig Jobs (vor allem sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit!) gibt - gemessen an der Zahl der Betroffenen... sich daher die Vermittlungstätigkeit sehr in Grenzen hält/halten muss

  • WB
    Wolfgang Banse

    Willkür und Schikane bei Jobcentern

    Bei den Jobcentern ist man schnell bei er Hand Sanktionen aus zusprechen und diese auch durch zu führen.Hier möchte man die Macht als Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter des Jobcenters zeigen.Klientel die bei den Jobcentern angesiedelt sind,so ergibt sich der Augenschein werden nicht als Menschen erster Klasse sondern als Menschen zweiter Klasse behandelt.Es gibt immer irgendwie in allen Sparten so genannte schewarze Schafe,dies sollte man aber nicht pauschalisieren,was Sanktion von männlichen angesiedelten Erwerbslosen beio den Jobcentern anbetrifft.

    Warum Frauen nun weniger mit Sanktionen belegt werden,die Frage die sich stellt,bleibt offen.

    So wie nicht alles gut ist in Afghansitan,so ist auch nicht alles gut was die Jobcenter anbetrifft,wie z.B. in Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin.Bis auf den heutigen Tag ist die vom Staat ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt.Mitarbeiterinnen wie Hupfer und Dreistadt

    sind nicht gerade ein Aushängeschild,was Motibvation,Engagement ect. anbetrifft.Bewerbungskosten.Kosten was die Vorladung betrifft,werden nicht ersetzt.Bereit gestellte Gelder im Bezug auf Arbeitsaufnahme gefördert durch den öffentlichen Sektor wird einer Person die dort angegliedert ist vor enthalten.Apartheid wird sichtbar,sowie eine Behindertenfeindlichkeit.Die geistige Potenz lässt was die beiden Mitarbeiterinenn anbetrifft zu wünschen Vielleicht liegt hier eine Diskrepanz zwischen geistiger und sexueller Potenz vor,was die geistige Auffasung anbelangt(Biologisch-chemische Verbindungen)

    Vorstellig wurde an bereits durch Dritte,unter anderem beimstellvertretenden Geschäftsführer,doch Abhilfe wurde nicht geschaffen.Nach dem Slogan,lasst alles so laufen,verfährt man in diesem Jobcenter.Der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters Henke äußerste sich im Bezug auf eine Klientel:Für Sie kommen nur 1Euro Jobsin Frage.Stigmatisierung,Diskriminierung eine latente Behindertenfeindlichkeit kommt hier zum Vorschein.Währet den Anfängen,was das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg betrifft.Das sich die Gesellschaft einen stellvertretenden Geschäftsführer wie Henke es ist beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg,den man als eine Art "Auslaufmodell er Nation".im Bezug auf seie geistige Potenz bezeichnen kann,leisten kann,ist ein Armutszeugnis der bundesrepublikanischen Gesellschaft.

    Nicht alle ausgesprochenen Sanktionen durch die Jobcenter sind berechtigt.Wie gesagt,den Mitarbeiterinnen ud Mitarbeitern der Jobcenter sind die Klienten vollkommen ausgeliefert.

  • WB
    Wolfang Banse

    Rum obigen Artikel hatte ich einen Kommentar verfasst,Leider ist dieser nicht ersichtbar!

  • A
    Albano

    Das ganze Hartz-System basiert auf Repressionen und Strafen: Auf die Vermittlung in Arbeit kommt es jedenfalls nicht an. Hier wird diese m.M. negative Perspektive ja sogar noch nachgekaut, von wegen Männer haben mehr Dinger gebracht als Frauen.

    Ob das stimmt?

     

    Eher nicht: Diese Behörde ist in jedem Sinne zweifelhaft, schon weil sie immer nur den Arbeitslosen als Schuldigen von XYZ präsentieren soll. Wie groß ist nochmal die Lücke zwischen Arbeitsplatzangebot und allen Nachfragern?

    Mehrere Millionen sind es allemal...

  • S
    stringenzia

    Die Studie hat nur formale Merkmale erfasst. Wer sich mal anschaut, wer da "arbeitet" und sanktioniert, weiß auch, warum Männer hier diskriminiert werden.

     

    Die Behörde versucht natürlich aus Kostengründen die "Kunden" in massenhaft angebotene Niedriglohnjobs hineinzudrängen, denn das hat für sie zwei Vorteile: der arbeitslose "Kunde" wird zum Hamster im Niedriglohnhamsterrad, verdient zwar nichts, zahlt aber Steuern und Sozialabgaben weiter. Zweitens und das ist viel wichtiger: Er kostet die Behörde keine Grundsicherung und dafür kriegten schon die damaligen Sozialamtsmitarbeiter (Lichtjahre vor Hartz IV) Prämien.

    Würden die Arbeitslosen die Sinnlos-Jobs erfolgreich ablehnen, dann würden die Grundsicherungskosten stark ansteigen bis zu einer Grenze, an der man anfangen müsste, beim H4-Personal des Staates zu sparen - wie z.B. in Griechenland. Das aber will in der Behörde natürlich keiner, denn so ist es für die asozialen Armutsverwalter viel lukrativer und man fühlt sich mit seinem Beamtengehalt allen finanziellen Nöten enthoben und freut sich noch über armutsbedingt sinkende Konsumgüterpreise.

    Was aus den Arbeitslosen wird, ist ihnen sowieso scheissegal, denn die gewissenlosen Sanktionierer betrifft es ja nicht - noch nicht.

     

    Männer lassen sich aber nicht ohne Kampf in Scheissjobsackgassen drängen - deswegen werden ihnen von gewissenlosen Sachbearbeiterinnen die Bezüge gestrichen.

     

    Die Erfahrungen mit den unteren Personalebenen von Arbeits- und Sozialbehörden zeigen, dass dort überwiegend inkompetente Frauen "arbeiten", die völlig kritiklos alle Entscheidungen aus der noch ahnungsloseren Leitungsebene nach subjektivem geschlechtsbedingtem Empfinden exekutieren. Eine Fachaufsicht, die Fehlentscheidungshäufungen erkennen könnte, findet - typisch Behörde - faktisch nicht statt.

     

    Ein nachhaltiger Lösungsansatz für die Diskriminierungsproblematik könnte darin liegen, die ganze Behörde durch eine einzige Software umgehend zu ersetzen. Da es ohnehin längst nicht mehr um Menschlichkeit und soziale Gerechtigkeit geht, der bedürftige Mensch den industrialisierten Verwaltungsprozessen schon brutalstmöglich unterworfen wurde, kann man das E-Government noch viel konsequenter gestalten. Ein digitaler Antrag, eine Software, ein Bescheid, eine direkte digitalisierte Klage beim Sozialgericht - fertig. Wozu noch unkontrollierte scheinmenschliche weibliche Kontaktflächen im Kundenverkehr ?

     

    Sozialbürokratien, die den Erwartungen ihrer produktiven Bürger nicht entsprechen, gehören zerlegt und aufgelöst.

     

    Gleiches gilt übrigens auch für die Justiz: dort gibt es schon Ansätze digitalisierter Verfahrensabläufe. Wenn ohnehin nur nach formalen Paragraphen Entscheidungen gefällt werden und Menschen keine wirkliche Rolle mehr spielen, kann man sich das Gemenschel und Getue gleich sparen und nach Software spielen. Anwaltssoftware gibts längst, warum nicht auch Richtersoftware ?

     

    Staatsschulden würden endlich zurückgezahlt, viele Justizpaläste würden frei und einer sinnvollen Nutzung zugänglich, Tausende gelieste Amtsgebäude stünden leer, ja ganze Städte und Regionen würden wieder durch normale Menschen bewohnbar, wenn wir die Würgeschlange der korruptionsverseuchten, verweiblichten Bürokratie loswerden könnten.

     

    Das bißchen Ungerechtigkeit, das wir dabei in Kauf zu nehmen hätten, wäre ein Fliegenschiß gegen den Rückgewinn an gesellschaftlicher Produktivität und Zuversicht durch Senkung der Staatskosten. Und das Geschlechterproblem hätte man en passant gleich mitgelöst; Silikon kann - richtig angewandt - soo sexy sein.

     

    Das Millionenheer arbeitsloser StaatsbürokratInnen wird gleich per E-Government mit einem Hundertstel an Aufwand verwaltet. Ihre Jobaussichten stehen zwar schlecht, massenhafte Verlegenheits- und Nachholschwangerschaften lösen einen Babyboom aus - aber die Zivilgesellschaft gewinnt ihre Beweglichkeit und Natürlichkeit zurück. Endlich wieder Menschsein, sogar in Deutschland.

  • V
    Verständnis

    Bei uns in NRW kann das Abstrafen sehr gefährlich werden.

     

    Leider sind viele Hilfsbedürftige gewalttätig.

     

    Ich kennne Öff. Dienstler die mit Angst im Büro sitzen.

     

    Ich erinnere mal an den Salafisten Abou, der Sozailhilfe kassierte und gleichzeitig von Ölscheichs für die Islamisierung gesponsort wird.

     

    Wir bräuchten in NRW mehr Polizeischutz für Beamte.

     

    Leider wird das geleugnet.

     

    So dann zensiert mal schön.

  • V
    viccy

    Die Sanktionsquote bei leichten Verstößen dürfte sehr, sehr viel höher sein. Die Überschrift des Artikels ist daher äußerst missglückt.

  • O
    Oli

    Wie hoch ist die Fehlerquelle oder in wie vielen Fällen war die Sanktionierung nicht rechtesn? Das steht, wie häufig, nicht. Die Jobcenter sind selber Chaos-Buden mit Mini-Know-how - deren Erkenntnisse und Aktivitäten würde ich grundsätzlich in Frage stellen?

     

    Auch diese Frage nach, Männern oder Frauen ist vielleicht gar nicht aus einer Geschlechtersituation, sondern aus Klein-Klein-Vor-Ort entstanden.

    Frauen geben sich oft kooperativer, was bei dieser Behörde ja super wichtig ist, denn dort haben die Mitarbeiter sehr viel Macht: Sie können Konten anschauen, Adressen und Anwesenheit überprüfen lassen, Privatdetektive losschicken, wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit hochkommt etc. Im Grund genommen leben viele Hartz-Bezieher wie Menschen mit Bewährungsstrafe. Und gegen die Auflagen zu verstoßen, ist leicht: Ein Mal Vormittags nicht da sein, das Amt kommt, ruft an. Das würde schon ausreichen.

  • FK
    Fred Kirchheimer

    Die niedrigen Sanktionsquoten müssen zu Sanktionen bei den Mitarbeitern der Arbeitsämtern führen. Die Untersuchung sagt doch nichts anderes, daß die Mitarbeiter die ihnen gegebenen und somit auch anzuwendenden Saktionsmöglichkeiten - zum Schaden der Steuerzahler - nicht, bzw. nur äußerst zögerlich ausführen.

     

    Der Staat ist pleite und unverantwortliche Beamte machen ihre Arbeit nur unzureichend.

     

    Ich hoffe doch, daß es nun auch zu Disziplinarmaßnahmen gegen allzu nachsichtige Beamte kommt. Man sollte auch nicht vor Schadensersatzansprüche zurückschrecken!

    Es muß ein Ende haben, daß sich Schmitz und Kunz schädigend verhalten können, ohne das es Konsequenzen nach sich zieht.

     

    Und für alle Gutmenschen, die die Geschichte nicht verstehen wollen: Sanktionen muß das Arbeitsamt aussprechen, wenn ein Arbeitsangebot nicht angenommen wird. Tja, ich habe es einfach satt, für leisutngsunwillige mitbezahlen zu müssen. Und da rede ich von denUnwilligen in den Ämtern und den Unwilligen unter den Leistungsbeziehern. Beide werden von leistungswilligen Steuerbezahlern bezahlt.

  • J
    Julia

    Der Geldabzug durch Sanktionen muss abgeschafft werden!

     

    Der Hartz-IV-Satz liegt sowieso schon unter dem Existenminimum. Ohne die spendenfinanzierten Armenküchen, beschönigend "Tafeln" genannt, könnten die Arbeitslosengeld II-Berechtigten in Deutschland nicht überleben!

     

    Wenn durch von oben unter Einsparungsdruck gesetzte meist selbst nur befristet angestellte Mitarbeiter der Arbeitsagentur den Arbeislosen das Geld per Sanktionsmaßnahmen auch noch kürzen, dann haben die Menschen massive Überlebensprobleme.

     

    Ich habe auch schon über die unfassbare Sanktionierung/Geldkürzung bei Hartz-IV berechtigten schwangeren Frauen gelesen. Allerdings nicht in einer Studie eines der Arbeitsagentur nahen Instituts, das ja wohl sowieso prinzipiell befangen ist.

     

    Immer wieder ist sogar von Selbstmorden wegen solcher Sanktionsschikanen die Rede (in den mainstream - Medien wird das verschwiegen).

     

    Die Linkspartei hatte im Bundestag vor einigen Monaten einen Antrag zur Abschaffung der demütigenden Sanktionsmaßnahmen eingebracht. Aber weder Grüne, noch SPD oder eine andere Partei haben zugestimmt.

     

    Diese Parteien sind zwar alle dafür den Banken ständig die hunderte Milliarden Euro Steuergelder in den Rachen zu werfen, finden es aber offensichtlich andererseits gut, wenn arme Arbeitslose durch Sanktionsmaßnahmen noch Geld von ihren lächerlichen monatlichen 371 Euro weggenommen kriegen (das ist der monatliche Regelsatz einer alleinstehenden Person, eine geringe Mietzahlung kommt hinzu).

     

    Für jede Diätenerhöhung für sie selbst hebt unter anderem die rot-grüne "Elite" begeistert den Finger. Die armen Arbeitslosen sind ihnen egal. - Die haben ja auch kein Geld für Parteispenden.

  • H
    Hermoine

    Am oberen Ende der Gehaltsskala werden inkompetente, mir ihrer Faulheit prahlende Frauen aufgrund der ach so modischen, von den Ultra-Rechten, sprich der Partei die Linke und den Grünen,propagierten Frauenquote ohne jede Leistung oder Anstrengung in die Chefsessel befördert - und am unten Ende dürfen Männer entweder für den Krieg der Kanzlerin in Afghanistan streben (bisher ist dort keine weibliche deutsche Soldatiin gefallen, der Tod dort ist rein männlich) oder werden am unteren Ende des sozialen Gefüges noch stärker ins Elend gestoßen.

     

    Wie rechts muss man sein, um angesichts dieser Tatsachen noch zu behaupten, in Deutschland würden Frauen beruflich benachteiligt? Unbestritten ist das Gegenteil der Fall.