■ Sachsen-Anhalt: Aufenthaltsrecht
Magdeburg (AFP) – Als erstes Bundesland will Sachsen-Anhalt allen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina künftig eine Aufenthaltsbefugnis erteilen. Damit werde der diskriminierende Unterschied zwischen Aufenthaltsbefugnis und Duldung aufgehoben, teilte der Landesausländerbeauftragte Kupke gestern mit. Bisher hätten Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis nur erhalten, wenn sie vor der Einreise nach Sachsen-Anhalt eine Genehmigung des Innenministeriums oder eines anderen Bundeslandes erhalten hatten. Andere Flüchtlinge, die aus den gleichen Gründen aus Bosnien-Herzegowina geflohen und zumeist ohne Genehmigung nach Sachsen-Anhalt gekommen waren, wurden dagegen nur geduldet.
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