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■ STEUERNLohnsteuer für Arbeit in der DDR

Berlin. Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 müssen Menschen, die in der Bundesrepublik wohnen und Einkünfte aus der DDR erhalten, Lohnsteuer zahlen. Die Arbeitgeber sollen die nach bundesdeutschem Recht ermittelte Lohnsteuersumme an das DDR-Finanzamt abführen. Ein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt nicht. Die Regelung gilt nicht für ArbeitnehmerInnen, die nur kurzfristig für einen Arbeitgeber tätig sind, der keine Betriebsstätte in der DDR hat.

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