piwik no script img

■ STAMMHEIM/PROZESSKeine Zeugen

Stuttgart (dpa) — Im Prozeß gegen die RAF-Terroristen Klar und Boock hat das Oberlandesgericht Stuttgart gestern die Beweisaufnahme eröffnet. Der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Schmid, stellte fest, daß keiner der fünf geladenen Zeugen erschienen war. Sie sollten zum Überfall auf die Schweizerische Volksbank in Zürich im November 1979 gehört werden, bei dem die RAF etwa 548.000 Schweizer Franken erbeutet hatte.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen