: SPD ändert Satzung
Hamburgs Sozialdemokraten ziehen Konsequenzen aus dem Neuwahl-Urteil des Verfassungsgerichts. Der SPD-Landesvorstand beschloß, das Aufstellungsverfahren für ihre Bürgerschaftskandidaten zu ändern. So sollen Gegenvorschläge gegen die Listenkandidaten des Vorstands künftig mit einer geringeren Stimmenzahl gemacht werden können. Bisher mußten 90 Kandidaten aus drei Kreisen einem Gegenvorschlag zustimmen, um ihn zuzulassen. Abgeschafft werden soll auch das automatische Weiterrücken nicht gewählter Listenkandidaten auf den nachfolgenden Listenplatz. Sie müssen künftig erneut vorgeschlagen werden.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen