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SPD ändert Satzung

Hamburgs Sozialdemokraten ziehen Konsequenzen aus dem Neuwahl-Urteil des Verfassungsgerichts. Der SPD-Landesvorstand beschloß, das Aufstellungsverfahren für ihre Bürgerschaftskandidaten zu ändern. So sollen Gegenvorschläge gegen die Listenkandidaten des Vorstands künftig mit einer geringeren Stimmenzahl gemacht werden können. Bisher mußten 90 Kandidaten aus drei Kreisen einem Gegenvorschlag zustimmen, um ihn zuzulassen. Abgeschafft werden soll auch das automatische Weiterrücken nicht gewählter Listenkandidaten auf den nachfolgenden Listenplatz. Sie müssen künftig erneut vorgeschlagen werden.

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