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SPD: Kompromiß zum Namensrecht

Berlin (dpa) — Eltern sollen den Namen ihrer Kinder selbst bestimmen. Bei einer Nichteinigung soll das Kind grundsätzlich einen Doppelnamen erhalten.

Auf diesen Kompromiß im Namensrecht hat sich die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf verständigt. Der Entwurf sieht vor, daß Frauen und Männer ihren eigenen Namen auch nach der Heirat behalten, wenn sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Durch eine Übergangsregelung soll sichergestellt werden, daß auch vor Inkrafttreten des Gesetzes Verheiratete ihren Geburtsnamen wieder annehmen können.

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