■ SED-Lehrer: Kündigung rechtens
Kassel (AFP) — Ostdeutsche Lehrer, die Funktionsträger der SED waren, müssen mit einer Kündigung rechnen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestehen begründete Zweifel an der Verfassungstreue, wenn Lehrer sich über ihre Mitgliedschaft in der SED hinaus „über einen längeren Zeitraum in besonderer Weise mit den Zielsetzungen des SED- Staates identifiziert“ haben. (AZ: 8 AZR 356/92)
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