■ 159 Hinrichtungen seit DDR-Gründung: SED-Justiz verhängte 230 Todesurteile
Berlin (dpa) – In der DDR wurden 230 Todesurteile verhängt, von denen mindestens 159 vollstreckt wurden. Das ergab eine Untersuchung, derzufolge weitere 142 Todesurteile zwischen 1945 und 1949 noch vor der DDR-Gründung in der „Sowjetischen Besatzungszone“ verhängt worden seien, sagte gestern der stellvertretende Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Falco Werkentin. Von den Todesurteilen vor der DDR- Gründung seien 47 vollstreckt worden. Werkentin geht davon aus, daß seine Recherche unter anderem in SED-Archiven und bei der Gauck-Behörde zu einer nahezu vollständigen Erfassung aller Todesurteile seit 1945 führte. Zu den 372 Todesurteilen habe er jeweils Namen, Gerichte und Datum ermitteln können. 1992 war das Bonner Justizministerium laut Werkentin von rund 200 Todesurteilen seit 1945 ausgegangen. Ergebnis der Untersuchung sei außerdem, daß die SED-Führung die letzte Entscheidung über Leben und Tod beansprucht habe.
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