SCHLESWIG-HOLSTEINS GRÜNE UND SSW : Klage gegen Schwarz-Gelb im Norden
KIEL | In Schleswig-Holstein haben Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Klage gegen die umstrittene Mandatsverteilung nach der Landtagswahl eingereicht. Vom Urteil des Landesverfassungsgerichts hängt ab, ob CDU und FDP ihre Mehrheit im Landtag behalten und ihr gerade vereinbartes Regierungsbündnis Bestand hat.
Zu klären ist, ob die vom Wahlgesetz vorgegebene Deckelung des Ausgleichs für Überhangmandate verfassungskonform ist. Grüne und SSW bestreiten dies. Die beiden Parteien stellten einen Eilantrag. Dies zielt darauf, die entsprechenden Entscheidungen für vorläufig zu erklären. Das gilt besonders für den Landeswahlausschuss, der an diesem Freitag das endgültige amtliche Endergebnis festlegen muss. Nach der Landtagswahl am 27. September wurden 3 der 11 Überhangmandate der CDU nicht mehr durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert. Damit bekamen CDU und FDP zusammen 49 Sitze, 3 mehr als SPD, Grüne, SSW und Linke. Bei einem vollständigen Ausgleich würden CDU/FDP 50 Mandate und die anderen Fraktionen 51 erhalten. (dpa)