Russland: Menschenrechte im Knast verletzt
Die permanente Videoüberwachung von Strafgefangenen in russischen Gefängnissen verstößt nach einer Feststellung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gegen die Menschenrechte. Das russisches Recht erlaube eine uneingeschränkte Überwachung von Gefangenen und schütze diese nicht ausreichend „vor willkürlichen Eingriffen der Behörden“, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag. Drei Männer, von denen zwei weiterhin in Russland im Gefängnis sitzen, hatten beim EGMR Klage wegen ihrer Haftbedingungen eingereicht. Sie bemängelten unter anderem, dass Überwachungskameras in ihren Zellen so angebracht waren, dass der gesamte Raum inklusive des Bettes permanent erfasst wurde.(afp)
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