Russischer Verleger darf bleiben: Der Sommer ist gerettet

Alexander Grebennikov hat acht feste Mitarbeiter in Berlin - trotzdem wollte die Innenverwaltung den russischen Verleger abschieben. Nun darf er erst einmal bleiben.

Der Herr der Bücher kann bleiben. Bild: Horia Varlan (cc/flickr)

Der von Abschiebung bedrohte russische Verleger Alexander Grebennikov darf in Berlin bleiben. Ob vorerst oder auf Dauer, war am Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen. Die Senatsinnenverwaltung bestätigte lediglich, Grebennikovs Aufenthaltserlaubnis werde verlängert. Details und Hintergründe zu „Einzelfallentscheidungen“ würden aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben.

Der 50-jährige Grebennikov und seine Frau betreiben seit 2008 einen kleinen Verlag in Prenzlauer Berg. Der Grebennikov Verlag hat sich auf Bücher zu thematischen Reisen in Deutschland, Österreich und der Schweiz spezialisiert. Das Unternehmen befindet sich nach Angaben von Marketingleiter Thomas Götz noch in der Start-up-Phase. „Dass junge Verlage in den ersten Jahren keine Gewinn schreiben, ist normal“, sagt Götz. 2009 seien drei Leute fest angestellt gewesen, jetzt seien es schon acht, sagt Götz. Dazu kommen 20 freie Mitarbeiter: Grafiker, Autoren und Lektoren. Regelmäßig würden neue Bücher herausgegeben. Für 2014 seien bereits Verträge mit neuen Partnern abgeschlossen worden.

Die Ausländerbehörde indes teilte die positive Einschätzung nicht. Am 29. April 2013 erreichte Grebennikov und seine Frau ein Abschiebebescheid mit der Aufforderung, bis spätestens 29. Mai das Land zu verlassen. Nur weil der Verleger einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung einlegte, ist die Familie noch hier. Auch den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses hatte Grebennikov angerufen.

Begründet wurde der Abschiebebescheid damit, dass der Verlag nicht so erfolgreich sei, wie es Grebennikov in dem Businessplan vorhergesagt hatte, den er bei seiner Einreise eingereicht hatte. Darin war die Rede von 19 Arbeitsplätzen. Die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung wurde mit der Begründung verweigert, an der Tätigkeit des Verlegers sei „kein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis zu erkennen“. Auch auf ein Gutachten der Senatswirtschaftsverwaltung stützte sich der Ablehnungsbescheid: Eine positive Tendenz könne nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, heißt es darin. Grebennikov hat in Russland noch einen Verlag. Den gesamten Gewinn – bislang insgesamt 1,6 Mio. Euro – hat er in den Berliner Verlag investiert.

Am Donnerstag kam die überraschende Nachricht, dass die Ausländerbehörde ihre Entscheidung revidiert. Auf öffentlichen Druck hin, ist der integrationspolitische Sprecher der SPD, Michael Lehmann, überzeugt. Lehmann hatte sich bei der Innenverwaltung für den Verbleib des Verlegers eingesetzt. „Offenbar hat die Ausländerbehörde noch mal eine Tiefenprüfung vorgenommen“, sagt Lehmann ironisch. „Leute, die nicht so eine Unterstützung haben, sind solchen Entscheidungen ausgeliefert.“

Er freue sich, sagte Grebennikov zur taz. Es klingt verhalten: Er weiß noch immer nicht, wie lange er nun bleiben kann. Der Verleger müsse einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen, fordert Lehmann. „Das ist Voraussetzung, um seine Geschäfte dauerhaft auf einen guten Weg bringen zu können.“

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