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Rundfunkfreiheit in DeutschlandZensur gegen Kurdensender gescheitert

Mit seinem Verbot der Ausstrahlung von Roj-TV 2008 ist das deutsche Innenministerium vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen.

Demonstration von Unterstützern des kurdischen Senderns Roy-TV im vergangenen August in Kopenhagen. Bild: dapd

FREIBURG taz | Deutschland durfte die Ausstrahlung des prokurdischen Fernsehsender Roj-TV nicht verbieten. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Sonstige Aktivitäten des Senders bleiben in Deutschland aber untersagt.

Roj-TV ist ein Sender, der mit einer dänischen Lizenz überwiegend in Belgien produziert wird und in ganz Europa über Satellit verbreitet wird. Er berichtet über die kurdischen Landesteile der Türkei. Ankara versucht, die Ausstrahlung zu verhindern, weil Roj-TV der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nahestehen soll, die mit Anschlägen und Guerillaaktionen für kurdische Autonomie kämpft.

Die Türkei beantragte 2006 und 2007 beim dänischen Radio- und Fernsehausschuss, dass Roj-TV die Lizenz entzogen wird, weil der Sender Hass schüre. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab. Roj-TV übermittele Informationen und Nachrichten. Bilder mit gewalttätigen Inhalten spiegelten nur die Realität in den kurdischen Gebieten wieder.

Weil Roj-TV weitersenden konnte, verbot das deutsche Innenministerium im Juni 2008 die Ausstrahlung des Senders in Deutschland. Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stützte sich auf das Vereinsgesetz. Der Sender richte sich gegen den "Gedanken der Völkerverständigung" und werbe für die in Deutschland verbotene PKK. Ein Studio von Roj-TV in Wuppertal wurde geschlossen, die Anlagen beschlagnahmt.

Roj-TV klagte gegen das Ausstrahlungsverbot und erzielte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2009 einen ersten Erfolg. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, so die Richter. Roj-TV darf seither vorläufig in Deutschland wieder ausgestrahlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht fand zwar, dass sich Roj-TV gegen die Völkerverständigung richte und den bewaffneten Kampf der PKK verherrliche. Es legte das Verfahren jedoch dem EuGH vor und fragte, ob das deutsche Sendeverbot für einen "dänischen" Sender mit EU-Recht vereinbar sei.

Der EuGH entschied nun, dass für die Frage, ob Roj-TV zu Hass aufstachele, nach der EU-Fernsehrichtlinie die dänischen Behörden zuständig sind. Dazu gehöre auch die nach deutschem Recht relevante Frage, ob ein Sender gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Deutschland durfte deshalb die Ausstrahlung von Roj-TV in Deutschland nicht beschränken, solange der Sender eine dänische Sendelizenz besitzt.

Darüber hinausgehende vereinsrechtliche Maßnahmen in Deutschland seien aber möglich, so der EuGH. So könne Deutschland verbieten, dass Roj-TV in Deutschland Sendungen produziert. Zudem dürfen Roj-TV und seine Muttergesellschaft Mesopotamie Broadcast dort keine Veranstaltungen durchführen. Abschließend muss nun das Bundesverwaltungsgericht die EuGH-Vorgaben umsetzen. Doch der Anwalt von Roj-TV, Reinhard Marx, sprach gestern schon von einem "großen Erfolg". (Az: C-244/10)

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3 Kommentare

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  • G
    Gast

    Na wegen des bündnisses wegen geld stinkt zwar der satz mittlerweile aber ist wirklich so es geht um geld.

    Warum wurde saddam an dem mord der 122 schiiten veruretilt und schnell aufgehängt und nicht am massaker der 5000 Kurden in haladbja mit dem Giftgas ?

    Na weil deutschland geliefert hatte und verhindert hat das er deswegen angeklagt wird obwohl der invasionsgrund ja der war,

    D wollte das nicht dann wär mal wieder rausgekommen was D verbrochen hat und sie hätten sich wieder entschuldigen müssen,

    darin sind sie nämlich die eigentlichen Weltmeister.

     

    Die wissen genau fängt der Friedensprozess irgendwann an in der türkei sind sie die eigentlichen verlierer,der Völkermord an den armeniern hätte nicht begangen werden können wenn D sich dagegen ausgesprochen hätte,

    auch da müssen sie sich irgendwann warm anziehen.

     

    Aber die entschuldigen sich dann einfach,das wars auf zum nächsten verbrechen und Komplizenschaft,das ist deutsches Programm leider !

    Es geht immer um geld im endeffekt.

  • S
    star

    Ich kann es dir sagen. Deutschland hat auf die friedlichen Bemühungen der Kurden geschissen und wollte der Türkei aus eigenem Interesse in den Arsch kriechen. Womöglich hat die Türkei gedroht seine gegen das Kurdische Volk im Einsatz befindende Deutsche Waffen in Zukunft woanders zu kaufen.

     

    Deutschland schäme dich. Das sind also die Wertvollen Europäischen Werte? Setzt euch für ein Ende des Konflikts ein und bezieht die Kurden und ihre Vertreter mit ein. Nur Dialog, keine Verbote einer Völkerrechtlich legitimen Organisation kann den Konflikt beenden. Frieden, Autonomie und Rechte für die Kurden. Das ist keine Verhandlungssache. Die Kurden haben dieses Mindestrecht.

  • R
    Radiator

    Äääähhh, mal ne Frage: Wie und wo in Deutschland wird das Programm ausgestrahlt? Im terrestrischen DVB-T haben die doch wohl bestimmt keinen Kanal bekommen. Sollte es über Satellit gehen: Solange der Uplink nicht von deutschem Boden aus erfolgt, kann der Staatsanwalt gar nichts dagegen machen, Funkwellen machen nicht an Landesgrenzen halt. Was will die deutsche Politik gegen ein von Dänemark aus über einen luxemburgischen oder sonstigen Satelliten ausgestrahltes Programm unternehmen?

     

    Also: Was wollte Deutschland mit dem Verbot bezwecken, und was bewirkt das Urteil nun definitiv? Mir fehlt es hier an substantiellen Informationen.