■ Ruhegeld für Ost-Abgeordnete: Nicht gebückt gehen
Es ist noch gar nicht lange her, da wußten die Volksvertreter aus dem Ostteil der Stadt, wie es dem Volk so geht. Denn noch vor drei Jahren wendeten sich die Ostberliner Parlamentarier aller Fraktionen gegen eine Diätenerhöhung, „weil gleichzeitig überall gespart werden muß“, wie sie damals sagten. Aber der Preußische Landtag wirkt majestätisch, und das mag dazu geführt haben, daß nach den West-Abgeordneten nun auch die Newcomer aus dem Osten nicht mehr so genau wissen wollen, was außerhalb der meterdicken Mauern so vor sich geht. Draußen fallen die realen Einkommen der Berliner stärker als je zuvor – manche haben gar keinen Job.
Es ist überall dasselbe Spiel, wenn es um Diäten, Aufwandsentschädigungen und die Altersversicherung unserer Volksvertreter geht. Irgendwann gibt es für Abgeordnete keinen Grund mehr, „nur noch in gebückter Haltung, mit Sonnenbrille und Staubmantel“ durch die Stadt zu gehen wie etwa für Bremens SPD-Fraktionschef Claus Dittberner. Gegen den Protest der Öffentlichkeit erhöhte die Bremer Bürgerschaft ihren eigenen Lohn. In Sachsen genehmigten sich die Parlamentarier ein Ruhestandsgeld von knapp 2.000 Mark ab dem 55. Lebensjahr, sofern sie nur vier Jahre dem Landesparlament angehörten – bundesweit die bislang skandalöseste Form der Abzockerei. Für den jetzigen Antrag der Ostberliner, nicht erst nach sieben, sondern schon nach sechs Jahren Parlamentszugehörigkeit in den Genuß von rund 2.300 Mark Ruhegeld zu kommen, gibt es keine Rechtfertigung. Sie sind für ihr politisches Engagement genauso rentenversichert, wie wenn sie in dieser Zeit als Maurer oder Manager gearbeitet hätten. Wenn schon ein Antrag zum Thema Altersversorgung, dann so: Ganz weg mit diesem Privileg. Dirk Wildt
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