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Rückwurfverbot für BeifangFisch über Bord

Seit 2015 dürfen Fischer Beifang nicht ins Meer zurückwerfen. Halten sie sich auch dran? In der Ostsee nicht, sagen Umweltverbände.

Muss auf die Fangquote angerechnet werden: Beifang eines Krabbenkutters Foto: dpa

Hamburg taz | Eine mangelhafte Durchsetzung des Rückwurfverbots in der deutschen Fischerei kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Meeresschutzverband Our Fish. Trotz des Verbots werde in der Ostsee „eine erschreckend hohe Menge an Dorsch über Bord geworfen“, heißt es in einer aktuellen Analyse von Our Fish.

Für 2017 schätzt der Umweltverband die nicht gemeldeten Rückwürfe von Dorsch in der Ostsee auf 10,1 Millionen Fische. Dabei beruft er sich auf die jährliche Bewertung der Dorschbestände durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES), der die Daten auswertet, die wissenschaftliche Beobachter auf See erhoben haben.

Dadurch werde „deutlich, dass offensichtlich weiterhin große Mengen Fisch aus den übernutzten Beständen ohne jegliche Meldung und Regulierung zurück ins Meer geworfen werden“, schlussfolgert Our Fish und fordert zusammen mit der DUH, die EU-Fischereiminister der Ostsee-Anrainerstaaten müssten auf ihrer Oktobertagung das Anlandegebot endlich wirksam durchsetzen.

Dazu müssten die jährlichen Fanggrenzen „auf nachhaltigem Niveau“ festgelegt und mithilfe elektronischer Fernüberwachung die lückenlose Einhaltung der Anlandeverpflichtung nachgewiesen werden. Zudem sollten die Kontrollen an Bord durch Videoüberwachung und Beobachter ausgeweitet werden.

Beifänge und Rückwürfe

Seit dem 1. Januar 2015 enthält die EU-Fischereipolitik ein Rückwurfverbot und die sogenannte Anlandeverpflichtung.

Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche gefangenen Fische von Arten, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, mit an Land gebracht und auf die Fangquoten angerechnet werden müssen.

Zuvor wurde der Beifang, zu kleine Fische oder Fische anderer Arten, wieder über Bord geworfen. Viele Fische waren schon tot oder verendeten kurz darauf.

Nach EU-Schätzungen betrug der Rückwurf bis 2015 in der Nordsee zwischen 40 und 60 Prozent des Fangs.

Greenpeace errechnete 2012, dass für ein Kilogramm Shrimps bis zu 20 Kilo andere Meereslebewesen sterben. Bei der Seezunge wurde der Beifang mit sechs Kilogramm pro Kilogramm Seezunge angegeben.

„Die EU-Mitgliedsstaaten müssen geschützte Bestände und ein transparentes Fischereimanagement gewährleisten“, fordert Rebecca Hubbard, Direktorin der Our-Fish-Kampagne. „Deutschland muss sich für nachhaltige Fangquoten im Jahr 2019 einsetzen“, verlangt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Ohne umfangreiche Kontrollen wird weiterhin ungewollter Fisch, der mit an Land gebracht werden müsste, über Bord geworfen.“

Peter Breckling hingegen sieht das Problem nicht. „Das Rückwurfverbot gilt, und es wird eingehalten“, sagt der Generalsekretär des Deutschen Fischereiverbandes in Hamburg. Die behördlichen Kontrollen der Schiffe und Fänge auf See, an Bord und im Hafen seien wirksam, sagt er: „Nach meiner Kenntnis gibt es keine Missachtung der Regeln.“ Und zudem gebe es ausgerechnet für den Dorsch in der Ostsee keine Gefährdung der Population.

Nach Berechnungen des ICES hat sich der Bestand an Elterntieren in der westlichen Ostsee seit dem Tiefpunkt 2013 inzwischen verdoppelt. Deshalb gebe es auch die Empfehlung an die EU-Minister, die Fangquoten für Ostseedorsch deutlich zu erhöhen. Die jahrelange durchaus schwierige Lage der Dorschfischer, freut sich Breckling, „entspannt sich“.

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