: Rückstellung vom Zivildienst
Berlin. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer in Ostdeutschland können sich unter bestimmten Bedingungen ab sofort vom Zivildienst zurückstellen lassen. Bedingung sei der Nachweis einer Benachteiligung gegenüber Ersatzdienstleistenden im Westen. Ein Antrag auf Rückstellung für zwei Jahre oder bis zum Abschluß einer bereits begonnenen Ausbildung kann stellen, wer glaubhaft machen kann, daß er in der Ex- DDR politisch verfolgt wurde. Gleiches gilt für junge Männer, die durch die deutsche Teilung, durch wirtschaftliche Probleme oder durch Verwaltungsschwierigkeiten im Zuge der deutschen Einheit im Nachteil sind. Das Bundesamt für den Zivildienst werde die Angaben der Antragsteller generell nicht überprüfen. In besonderen Härtefallen könnten Kriegsdienstverweigerer ganz vom Ersatzdienst befreit werden. Da Einberufungen zur Zeit nur bis zum 25. Lebensjahr möglich sind, werde eine Rückstellung aber nur dann erlaubt, wenn der Zivi bereit sei, bei Bedarf auch über diese Altersgrenze hinaus den Dienst anzutreten. dpa
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