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Rückforderung von Hartz-IV-BeträgenMinusgeschäft für die Jobcenter

Wenn Jobcenter Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern, zahlen sie drauf: Sie nahmen 2018 nur 18 Millionen Euro ein – bei Kosten von 60 Millionen Euro.

epd | Das Eintreiben von Kleinbeträgen ist für die Jobcenter ein Minusgeschäft. Wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen den Einnahmen und dem Verwaltungsaufwand, wenn geringe Beträge zurückgefordert werden, weil zu viel Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutsche Zeitung vom Mittwoch bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur.

Den Angaben zufolge wurden von den Jobcentern 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückverlangt. Das aber verursachte Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro. Bei niedrigeren Beträgen verschärft sich das Missverhältnis noch: Forderungen von bis zu 20 Euro summierten sich 2018 auf 4,6 Millionen Euro, führten aber zu einem fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Rückzahlungen noch unter den Forderungen gelegen haben dürften.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele, sagte der Süddeutschen Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

Der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU), der die Zahlen angefordert hatte, sagte der Zeitung: „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten.“

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3 Kommentare

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  • siri nihil

    Das Gejammer der Jobcenter ist überflüssig. Es gibt mit 44 SGB II seit jeher eine Vorschrift über den Erlass von Forderungen und darüber muss sogar ohne gesonderten Antrag entschieden werden. Die Vorschrift ist aber den meisten Mitarbeitern unbekannt und sie wird rechtswidrig nicht angewandt. Es braucht keine neuen Gesetze, es braucht Leute, die bestehende Gesetze anwenden und verstehen.

  • Cristi

    Vielleicht sollte Herr Scheele mit seiner Bundesagentur einmal einen Blick in die Bundeshaushaltsordnung und in die Haushaltsführungserlasse des Bundesfinanzministeriums werfen. Die von ihm geforderte Bagatellgrenze gibt es längst, z. B. Stundung/Erlass nach § 59 BHO oder die Geringfügigkeitsgrenze in der Haushaltserlassen.

  • RealDiogenes

    Lieber investieren, um zu verhindern, dass jemand Etwas geschenkt bekommt!



    Erst recht wenn um die faulen und unnützen Hartzer geht...

    Ich glaube das läse sich ganz gut im Wahlprogramm