Rückforderung von Hartz-IV-Beträgen: Minusgeschäft für die Jobcenter
Wenn Jobcenter Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern, zahlen sie drauf: Sie nahmen 2018 nur 18 Millionen Euro ein – bei Kosten von 60 Millionen Euro.
Foto: dpa
epd | Das Eintreiben von Kleinbeträgen ist für die Jobcenter ein Minusgeschäft. Wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen den Einnahmen und dem Verwaltungsaufwand, wenn geringe Beträge zurückgefordert werden, weil zu viel Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutsche Zeitung vom Mittwoch bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur.
Den Angaben zufolge wurden von den Jobcentern 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückverlangt. Das aber verursachte Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro. Bei niedrigeren Beträgen verschärft sich das Missverhältnis noch: Forderungen von bis zu 20 Euro summierten sich 2018 auf 4,6 Millionen Euro, führten aber zu einem fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Rückzahlungen noch unter den Forderungen gelegen haben dürften.
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele, sagte der Süddeutschen Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“
Der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU), der die Zahlen angefordert hatte, sagte der Zeitung: „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten.“
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