Richtungsweisendes Urteil im VW-Skandal: US-Richter weist Abgasklage ab
Ein Richter in Wyoming verweist auf das Bundesumweltamt EPA. Die Entscheidung könnte dem Konzern Milliardenzahlungen ersparen.
Richter Breyer erklärte die von Wyomings Generalstaatsanwalt beanstandeten Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes „Clean Air Act“ zu einer Bundesangelegenheit des US-Umweltamts EPA. Diese Begründung ist für VW besonders wertvoll, da sie auch Ansprüchen anderer Bundesstaaten einen Riegel vorschieben könnte, die über bereits erzielte „Dieselgate“-Vergleiche hinausgehen.
Eine Klage der Bundesbehörde EPA hatte VW nämlich bereits mit einem milliardenschweren Kompromiss beilegen können. Insgesamt hat der Konzern für Vergleiche in Nordamerika schon 22,6 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. Ein Teil der Summe fließt ohnehin an US-Bundesstaaten, in denen VW Dieselwagen mit Manipulations-Software zur Abgaskontrolle verkauft und so die Luft verpestet hatte.
Dennoch klagten neben Wyoming noch etliche weitere Staaten auf zusätzliche Strafen. In den Fällen von Illinois, Minnesota und Ohio dürfte Volkswagen jetzt allerdings nur noch wenig zu befürchten haben, denn diese Klagen sind ebenfalls bei Breyers Gericht angesiedelt. Der Richter bezog seine Argumente bei der Abweisung von Wyomings Klage auch auf andere Staaten.
Strafe von 44,9 Millionen Dollar pro Tag
Das finanzielle Risiko wäre für den Autokonzern erheblich gewesen. Alleine Wyoming hatte Geldstrafen in Höhe von je 37.500 Dollar pro Tag gefordert, an dem ein Auto mit illegal überhöhtem Schadstoffausstoß auf den Straßen des Bundesstaats unterwegs war. Bei knapp 2.000 betroffenen Wagen hätten sich pro Tag 44,9 Millionen Dollar ergeben – und der Abgas-Betrug lief über mehrere Jahre.
Bei den Forderungen handelt es sich zwar um theoretische Höchstmaße, doch hätte VW sich der Klage stellen müssen, wären zähe Vergleichsverhandlungen programmiert gewesen. Aus dem Schneider ist der Konzern indes noch nicht: Mit Alabama, Missouri, Montana, New Hampshire, Texas und Tennessee gibt es mindestens sechs Staaten, die nicht vor Breyers Gericht klagen, was den Ausgang ungewisser macht.
Mit Connecticut, Maine, Delaware, Massachusetts, New York, Oregon, Pennsylvania, Vermont, Rhode Island und Washington hatte sich VW Ende März auf Vergleiche geeinigt. Der Konzern hatte im September 2015 nach Vorwürfen der EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests die Messwerte des Schadstoffs Stickoxid manipuliert zu haben. In den USA sind fast 600.000 Dieselwagen betroffen, weltweit rund elf Millionen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Spardiktat des Berliner Senats
Wer hat uns verraten?
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!