: Richterschelte
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Beschluss einem Häftling Recht gegeben, der seit beinahe fünf Jahren beim Landgericht Hamburg um die Aufnahme eines Fernstudiums prozessiert. Dass das Landgericht bis heute nicht zu einer abschließenden Entscheidung gekommen ist, hatte das Oberlandesgericht schon im Januar 2003 als rechtswidrig beurteilt. Die Verfassungsrichter entschieden nun, der Strafgefangene werde dadurch in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.