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Richter zwickt CSU

■ Zwick-Richter wehrt sich gegen „unzulässige Einmischung“ von Stoiber

Landshut (dpa) – Das Landgericht Landshut hat sich entschieden gegen die „unzulässige Einmischung“ von führenden CSU-Politikern und auswärtigen Staatsanwälten in den Zwick-Prozeß gewandt. Der Vorsitzende Richter Gottfried Dobler wies gestern Stellungnahmen von Ministerpräsident Edmund Stoiber und Finanzminister Georg von Waldenfels (beide CSU) zu einer möglichen Revision im Falle der Verjährung zurück. Davon werde sich das Gericht nicht beeindrucken lassen. Eine Einflußnahme sei unzulässig, es gelte der Grundsatz der Gewaltenteilung.

Auch die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 62,7 Millionen Mark angeklagten Johannes Zwick wandten sich gegen „massive Versuche“ der Politik, die Unabhängigkeit des Gerichts zu beeinflussen. Geradezu skandalös sei Stoibers Erklärung, die Staatsanwaltschaft werde eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung nicht akzeptieren. Das Verhalten von Stoiber und Waldenfels sei „rechtswidrig und inakzeptabel“.

Johannes Zwick soll durch falsche Angaben über Vermögenswerte Steuerbetrug begangen haben. In der Zwickaffäre geht es um die undurchsichtige Firmenübergabe von Eduard Zwick an seinen Sohn und unbezahlte Steuern in Millionenhöhe.

Heute wird die Mutter des Angeklagten Johannes Zwick, Angelika Zwick, vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts erwartet. Mit ihrem Mann war sie in die Schweiz geflüchtet. Das Gericht hat ihres freies Geleit zugesichert.

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