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Richter verweist auf ReligionsfreiheitMoslem darf in Schulpause beten

Ein Berliner Schüler darf nach einem Gerichtsurteil an seinem Gymnasium nach islamischem Ritus beten. Damit gab das Gericht am Dienstag der Klage des 16-Jährigen statt.

So könnte in Zukunft die große Pause aussehen. Bild: ap

BERLIN taz | Ein muslimischer Schüler hat das Recht, in Unterrichtspausen im Schulgebäude zu beten. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht Berlin einer entsprechenden Klage des 16-jährigen Moslems Yunus M. statt. Der hatte die Diesterweg-Oberschule im Berliner Bezirk Wedding verklagt, weil die ihm verboten hatte, dort sein Mittagsgebet zu verrichten.

Am 1. November 2007 hatte M. in der Pause mit Freunden zehn Minuten lang in einer Ecke des Schulgebäudes gebetet. Die Schulleiterin schritt dagegen ein. "Ihr könnt auch von der Schule fliegen", soll sie den jungen Moslems gesagt haben. In einem Brief an M.s Eltern schrieb sie, dass an öffentlichen Schulen "religiöse und politische Bekundungen nicht erlaubt" seien. Zwar werde der Glauben respektiert - aber nur im privaten Bereich. M. wehrte sich und bekam 2008 in einer Eilentscheidung Recht. Seitdem betet er in einem nicht benutzten Computerraum.

Gestern erscheint M., Sohn eines deutschen Moslems und einer Türkin, ohne seine Eltern zur Verhandlung. Er trägt glänzende weiße Turnschuhe und eine offene, blaugestreifte Kapuzenjacke. Seit der Kindheit fühle er sich dem Islam zugehörig, sagt er. "Ich faste im Ramadan, besuche fast

täglich die Moschee, und bete fünf Mal am Tag, das erste Mal um 6 Uhr morgens." Seitdem er nicht mehr die Grundschule besuche, komme er immer erst am Nachmittag nach Hause – zu spät für das zweite Gebet des Tages.

Die Schulbehörde hatte M. deshalb empfohlen, sein Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenzuziehen. Im Eilverfahren hatte die Behörde auf ihre Verpflichtung verwiesen, die übrigen Schüler "vor religiösen Demonstrationen zu schützen". M.s Gebet habe "werbenden und demonstrativen Charakter" gehabt, danach hab es "erste Anzeichen einer Störung des Schulfriedens" gegeben.

Der Islamexperte Mathias Rohe von der Uni Erlangen nannte M.s Gebetswunsch "eine plausible religiöse Position". Die "uralte Tradition der fünf Ritualgebete zählt zum Kern der Religion," sagte der Gutachter am Dienstag vor Gericht. Dass viele Muslime dies nicht mehr praktizieren, änderte nicht die normative Grundlage.

Die Verpflichtung zum Gebet gelte "auch außerhalb der islamischen Welt". Zumindest nach traditioneller Auffassung dürften Muslime hier "nicht nur ein Notprogramm fahren". Lediglich in Notsituationen oder im Fall von Berufsgruppen wie etwa Piloten oder Chirurgen sei es zulässig, das Gebet regelmäßig später als vorgeschrieben nachzuholen.

Neben Bremen ist Berlin das einzige Bundesland, das nicht zur Durchführung von Religionsunterricht verpflichtet ist. "Hier ist ein besonders geschützter, religiös und weltanschaulich neutraler Rahmen zu

halten," sagte Margarete Mühl-Jäckel, die Anwältin der Schulbehörde. Das islamische Gebet verlange "Elemente, die einen demonstrativen Charakter haben. Das ist beim christlichen Gebet vielleicht etwas anders." Die Neutralität sei nicht mehr haltbar, wenn M. beten dürfe. Laut Mühl-Jäckel drohe ein Ausufern des Schulbetens: "Der Einzelfall täuscht über die Situation hinweg, vor der die Schulverwaltung steht."

Die große Vielzahl von Glaubensrichtungen würde "Kapazitäten sprengen, der geordnete Schulunterricht ist dann irgendwann nicht mehr durchführbar." Schließlich existierten "verschiedene muslimische Richtungen" zwischen denen es "Unverträglichkeiten" gebe, entgegnete die Anwältin – etwa inder Frage des gemeinsamen Gebets von Frauen und Männer in einem Raum.

Der Richter sah das anders. Die grundgesetzliche Religionsfreiheit erstrecke sich "nicht nur auf die innere Freiheit, sondern auch auf die äußere Freiheit, sich entsprechend zu betätigen." M. sei ein "junger Moslem, der sein Anliegen mit Ernsthaftigkeit vorgetragen hat". Von dem strenggläubigen Schüler könne nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten. Dies gelte, solange er bereit sei, nur in der Pause zu beten und hierdurch "keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes" eintreten.

Die Entscheidung sei aber nicht so zu verstehen, dass ihm oder anderen ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse. M. Gebetswunsch habe sich vielmehr in den organisatorischen Rahmen der Schule einzuordnen. Die Neutralitätspflicht des Staates verlange in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten. Sie gebiete jedoch nicht, gegen religiöse Betätigungen von Schülern vorzugehen - auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer "negativen Bekenntnisfreiheit" zu schützen.

Es sei nicht zu erkennen, dass die von der Schulbehörde befürchteten Konflikte durch M.s Verhalten verursacht oder vertieft würden. Auch die Gefahr, dass nun massenhaft Schüler "räumliche Möglichkeiten zur Gebetsverrichtung" fordern könnten sah das Gericht nicht. Das Urteil wurde zur Berufung zugelassen.

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54 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • N
    Niko

    @Sinon: Sorry Alter, aber bitte denk nach, bevor Du so eine gequirrlte S****** von Dir gibst - sowas kotzt mich unendlich an! Du bist hier der Intoleranteste von allen, der gleich ALLE anderen über einen Kamm schert. Eine Argumentationsweise übrigens, die in Deutschland tatsächlich mal in Benutzung war. Aber das ist lange vorbei und ich weise es entschieden von mir, dass die Deutschen, wie Du behauptest, am liebsten alle eine Nazi-Partei wählen würden. Dann könnte ich genauso behaupten, ALLE Muslime steinigen ihre Frauen. Tu ich aber nicht, weil es genausowenig stimmt. Mach Dich also nicht lächerlich!

  • N
    Niko

    Unglaubliche 52 Kommentare! Das Thema Religion polarisiert wie kein anderes! Leider sind dabei fast alle irgendwie intolerant. Die Atheisten missionieren doch ebenso wie Gläubige. Seltsam auch diese Verknüpfungen, von denen man hier liest: Weil im muslimischen Land XY Schwule diskriminiert oder Frauen gesteinigt werden, sollen DEUTSCHE Muslime keine Toleranz erfahren? Häh??? WIR sind schließlich ein liberaler Rechtsstaat, dann müssen wir uns gefälligst auch so benehmen. Ansonsten stellen wir uns auf eine Stufe mit denjenigen, die wir pausenlos (und auch zurecht) kritisieren.

    Dennoch glaub ich die Story von dem Schüler nicht so recht, ich sehe da eher Wichtigtuerei im Spiel, ähnlich wie das angeblich die Freiheit so entsetzlich einschränkende Kruzifix, wo sich ein empörter Vater mal mit dem Staat messen durfte - lächerlich! Wen stört ein muslimischer Betraum, wen stört ein Kruzifix? Sind wir denn alle solche Weicheier und Heulsusen, dass uns zwei gekreuzte Hölzchen an der Wand seelisch fertig machen? Wirklich? Oder kann man sich hierbei einfach nur herrlich aufspielen?

    Oh Gott ;)

  • V
    vic

    Vorschlag:

    Rund um die Schulen Betcontainer aufstellen, für jede Konfession einen. Fehlzeiten werden nachgeholt.

    An Schulen hat Religion jedenfalls nichts verloren, wie soll sonst noch Schulstoff vermittelt werden?

  • TS
    Thomas Schöffel

    Lieber Sinon,

    sie bringen hier was durcheinander. Ausländerfeindlichkeit einerseits und Nationalismus andererseits. Nicht jeder, der gegen einen bestimmten Ausländer ist, ist deshalb generell und insgesamt ausländerfeindlich. Schon mal daran gedacht, daß es auch nicht-Deutsche Nationalisten, Nazis, Hetzer und Schwachmaten gibt ? Die Eigenschaft "Ausländer" schützt doch nicht vor Kritik. Warum sollte denn ein Ausländer sakrosankt sein ? Ich nehme mir die Freiheit jeden, ob In- oder Ausländer, zu kritisieren, wenn ich es für richtighalte. Und wenn ein Ausländer kritisiert wird, ist man doch nicht automatisch ein Nazi. Also Sinan. Nochmal neu überlegen, ja ?

  • S
    schlegel

    Ich darf auf die Berliner Zeitung vom heutigen Tag zu dem Thema verweisen, auch auf die Gefahr hin, dass einige schlichte Gemüter sich nach ihrem morgentlichen Bier hier wieder im Ton vergreifen:

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/140914/140915.php

  • M
    martin

    Wie bereits im Eilentscheid des Gerichtes im vorigen Jahr (und in ähnlichen Fällen), zieht die Kammer zur Begründung den Art.4 Abs. 1 und 2 GG heran, die die Freiheit des Glaubens, des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung gewährleisten. Unter dieser Prämisse wird in vielen Gerichtsurteilen unterstellt, dem Staat sei es grundsätzlich untersagt, religiöse Bekenntnisse auf existierende Widersprüche zwischen den Glaubensinhalten und den verfassungsmäßig garantierten individuellen Grundrechten juristisch zu bewerten. Die vorbehaltlose weltanschaulich-religiöse Neutralität und ihre unhinterfragte Anwendung durch die Justiz hat jedoch zur Folge, dass der Verfassungsstaat gegenüber religiösen Glaubenssystemen, die in Tendenz oder im Ganzen den garantierten Menschenrechten entgegenstehen, sich selbst jeder Handlungsfähigkeit beraubt. Für jede religiöse und politische Weltanschauung sollte gelten, dass sie nur so weit Anspruch auf garantierte Freiheiten hat, wie sie selbst die Menschenrechte aller respektiert. Besonders deutlich wird dieser Umstand bei einem Urteil des nämlichen Berliner Verwaltungs-gerichtes aus dem Jahr 2001. Da gelang es der Islamischen Föderation Berlin - einem von Milli Görüs beeinflussten Dachver-band islamischer Vereine - in einem langjährigen Gerichtsverfahren gegen das Land Berlin zunächst 1998 die Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu erstreiten und 2001 dann das Recht auf die Erteilung eines staatlich unkontrollierten(!) Islamunterrichts zu erlangen. Für das Berliner Verwaltungsgericht stand grundsätzlich fest, „dass der Religionsunterricht inhaltlich eine autonome, vom Staat grundsätzlich in keiner Weise zu beeinflussende Angelegen-heit“ sei. Somit können die Islamisten in Berlin Religionsunterricht in öffentlichen Schulen durchführen, wobei der Staat Räume samt Licht und Heizung überlassen und die Lehrkräfte bezahlen muss, während er keinen Einfluss auf Inhalt, Methode und Lehrerauswahl ausüben darf. Darüber hinaus wird dem Verein zugebilligt, „punktuell von der Verfassungs- und Rechtslage abweichende Standpunkte zu vertreten“. Und weiter: „Die durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistete Bekenntnisfreiheit, die selbstverständlich auch das Lehren des Bekenntnisses im Rahmen des Religionsunterrichts erfasst, verbietet aber eine vorhergehende inhaltliche Festlegung des Unterrichts von Staatsseite. Keinesfalls können deshalb von Seiten der Senatsverwaltung vorab beispielsweise Bekenntnisse und Stellungnahmen der Antragstellerin aus islamischer Sicht zur Stellung der Frau im Islam und im Grundgesetz bzw. zu deren didaktischer Umsetzung gefordert werden. ... Ob und in welcher Form die Antragstellerin die Stellung der Frau im Islam allgemein, in Ländern mit anderer Koraninterpretation oder aber im Grundgesetz in ihrem Unterricht zu thematisieren gedenkt, obliegt allein der Antrag-stellerin.“(Urteil der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2001 - VG 27 A 254.01). Demnach darf ein religiöser Glaube sehr wohl verfassungsfeindliche Inhalte haben und kann sich dennoch davon unbeschadet auf die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit berufen. Es sollte doch der Grundsatz gelten‚ dass Grund- und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit zu setzen sind. Deshalb kann es auch keine absolute bzw. unbeschränkte Glaubensfreiheit geben und etwa zugelassen werden, das bestimmte Gruppen ihr gesamtes Verhalten an den Lehren eines Glaubens ausrichten, der in wesentlichen Aussagen und Vorschriften elementaren Grund- und Menschenrechten widerstrebt. Das Problem ist darin begründet, dass im Verständnis des Grundgesetzes Religion als „Privatreligion“ verstanden wird und ein solches Religionsverständnis analog auf den Islam übertragen wird. Der Islam ist jedoch nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie und somit nicht durch Artikel 4 GG geschützt. Dass der als Gutachter vom Gericht berufene Islamwissenschaftler Prof. Dr. Mathias Rohe (Zitat: „Auch islamisches Recht ist Recht“), als unkritischer Befürworter sowohl des Islams als auch des Christlich-Islamischen Dialogs, massgeblich die Urteilsfindung beeinflusst hat, macht die ganze Angelegenheit (mit den bekannten Risiken und Nebenwirkungen für den säkularen Staat) noch verstörender. Die Justiz hat sich einmal mehr zum Steigbügelhalter der Gegenaufklärung gemacht.

     

    http://www.kritiknetz.de/gescheiterte_integration_gesellschaftliche_destabilisierung.pdf)

     

    http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/09/06/138/#comment-472

  • F
    Freya

    @ Sinon:

     

    Was Sie nicht berücksichtigen, das ist, dass der Islamismus eben sich ähnlich den Nazis verhält, nämlich kategorial von sich her totalitär und aggressiv.

     

    Siehe nur z.B. der Krieg der Taliban gegen Buddhastatuen und Mädchenschulen! So etwas kann nur ein primär paranoides Denken verbrechen. Oder ist etwa von den Buddhastauen in Bamyan oder von Mädchenschulen in Afghanistan oder im pakistanischen Swattal eine Bedrohung ausgegangen?

     

    In Deutschland konnte der (christliche) Religionsterror weitgehend gezähmt werden. Deshalb macht das Eindringen einer weiteren aggressiv-intoleranten Religion (Islam) Angst, wie das Beispiel Niederlande (Theo van Gogh ermordet) ebenso zeigt wie das Sprengen der Mädchenschulen im Swattal durch die Taliban oder die Hinrichtung von Homosexuellen im Iran.

     

    Und wie wirkt es auf die Leute, die vor dem Islam etwa aus dem Iran hierher geflüchtet sind, wenn sie hierzulande erneut Islam antreffen? Wohl kaum anders wie es auf Auschwitz-Überlebende wirken würde, wenn hier jemand mit einer Hakenkreuzbinde herumläuft, weshalb das Hakenkreuz als politisches Bekenntnissymbol in Deutschland zurecht streng verboten ist.

  • ST
    Serkan Tunca

    Rettet das Abendland! Ein 16-jähriger Muslime betet in der Schule, hilfe! Al Qaida, Hamas! Überall!

    Meine Güte seid ihr paranoid. Apropos ach so tolles Europa. Komisch das in einigen Ländern in Europa (z.B. Ungarn), Homosexuelle auf Demos (Die eigentlch verboten werden sollte, zwecks Verkehrsbehinderung. Nur auf nationalen Druck kams anders) attackiert werden mit Pflastersteinen und Prügel. Ich dachte nur der böse Islamist ist ein Schwulenhasser.

    Aber man kann sich das "tolerante" Europa auch schön reden.

  • BV
    Brian von Nazareth

    @ PI-Rainer

     

    Na das hättest du wohl gerne: wieder zu bestimmen, was andere zu tun haben. Nein, werter Öberstürmföhrär, Du hast mir rein gar nichts zu befehlen. PI-Futzies von der HSS können es nicht ab, wenn Leute erkennen, dass ihr Hass immer die gleiche Wurzel und das gleiche Ziel hat: Gestern der Jude, heute der Moslem, morgen der Schwarzafrikaner und übermorgen der Inder ...

     

    Und jetzt husch-husch zurück in Dein PI-Körbchen!

  • S
    Sinon

    Wenn ich mir hier die kommentare durchlese, dann habe ich das dumpfe gefühl, dass schon morgen wieder im ganzen land die hakenkreuzflaggen hängen. die nazis sind schon da, die uniformen werden dann morgen gleich mitgeliefert.

    ganz ehrlich, was hier an vorurteilen und fremdenhass präsentiert wird ist einfach nur erbärmlich und ich schäme mich dafür, mit den kommentatoren eine staatsbürgerschaft zu teilen!

    kommentare wie diese hier sind der beweis, wie heuchlerisch die deutschen sind, wenn sie gegen die NPD oder die DVU wettern. wenn sie alle ganz ehrlich wären, müssten sie alle diese parteien wählen, da sie als einzige erkannt haben, welch essentielle gefahr ausländer darstellen. aber das geht natürlich nicht, weil ihnen in der schule gesagt wurde, dass diese parteien böse seien. also halten sie sich daran, nicht aus überzeugung, sondern weil es ihnen gesagt wurde. vielleicht sollte ich was das anbelangt lieber schweigen, sonst kommen sie noch auf noch dümmere ideen und wählen beim nächsten mal wirklich nach ihren überzeugungen...

    und @ taz: "taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren."

    wenn das wahr wäre, gäbe es hier keine kommentare.

  • F
    Freya

    Nachdem vor ca. 1700 Jahren die Christen im Römischen Reich den Imperator belabert und die Macht ergriffen hatten, folgten mehr als eineinhalb Jahrtausende blutigen monopolistischen Terrors, beginnend mit der Ermordung der Wissenschaftlerin Hypatia in Alexandria, mit der Zwangsschließung der athenischen Akademie, mit der Vernichtung vielfältiger bodenständiger Kulturen, später dann der Völkermord auf dem neu entdeckten amerikanischen Kontinent ...

     

    Als vor 30 Jahren der Islam im Iran die Macht ergriffen hatte, folgte dort eine vergleichbare Periode blutigen monopolistischen Terros, die sich bald im arabischen Raum ausgebreite und nun anscheinend auch in Europa einschleicht - sogar indirekt bzw. reaktiv sich einschleicht alleine schon dadurch, dass der Staat sich gegen Terrorismus mit Überwachungsmitteln wehren muss, die eigentlich nicht zum freiheitlichen Staat passen.

     

    Europa hat genug unter Religionsterror gelitten, wir können nicht schon wieder welchen brauchen, vor allem nicht an staatlichen Orten.

     

    Die Aufgabe staatlicher Schulen ist es, aufzuklären, auch über die Verlockungen und Folgen des Religionsfaschismus.

  • I
    Irene

    Ich befürchte, dass die Religonsfreiheit zu einem goldenen Kalb, zu einer Art Superrecht aufgeblasen wird, das bei Konflikten immer gewinnt und hinter dem andere Werte oder selbst Grundrechte automatisch zurückstehen müssen.

     

    Mir persönlich sind Leute suspekt, die göttliche Gebote oder was sie dafür halten, über alles stellen und dafür Toleranz einfordern. Toleranz kann auch andersrum funktionieren und man könnte die Anweisungen einer Rektorin auch resepektieren, einfach so.

     

    Die aufgeklärte Gesellschaft sollte außerem genauer hinsehen, was religöse Eltern ihren Kindern zum Teil antun.

     

    Meine Eltern hätten mich wahlweise lieber sterben lassen oder zur Waise gemacht, bevor sie einer Bluttransfusion zugestimmt hätten und das noch im selbstgerechten Bewusssein, dass sie Gottes Geboten folgen und alles richtig machen.

     

    Anderen Kindern wird oder wurde mit der Hölle gedroht, wenn sie dies nicht tun oder das nicht lassen. Da tut man als Kind mal schnell etwas "freiwillig" und aus "religöser Überzeugung".

  • A
    Amos

    Ich halte diesen ganzen Zirkus hier in Deutschland

    längst nicht mehr für normal. Hier kommen Sachen aufs Tapet-. darüber hätte man zu meiner Juendzeit

    Ostfriesenwitze gemacht. Was macht dieses Establishment hier eigentlich aus unserem Land.

  • A
    Andi

    Meine lieben Landsleut.

    Die Politik hat auf euch abgefärbt: Ihr (redet)schreibt über Sachen, von denen Ihr keinen blassen Schimmer habt.

    Fakt 1:

    In bayrischen Schulen gibt es immer noch Kurzifixe in den klassen räumen.

     

    Fakt 2:

    Da regt sich keiner von euch auf.

     

    Fakt 3:

    In stattlichen Schulen in Bonn, werden sogar Atheisten asgegerenzt.

     

    Fakt 4:

    Da regt sich keiner von euch auf.

     

    Fakt 5:

    Die Vorgehensweise der Schulen in Bonn, wird von der CDU gut geheissen.

     

    Fakt 6:

    Da regt sich auch keiner von euch auf.

     

    Danke taz,

    dass auch das rechte Gesindel sich auch hier austoben darf.

  • Z
    zaungast

    Irgendwie mußte ich bei der Bildunterschrift, dem Artikel und den Kommentaren mich dreimal vergewissern, dass in der Browserzeile taz.de und nicht pi-news steht.

     

    Da bleibt mir nur ein ungläubiges Kopschütteln....

  • R
    Rainer

    Hahahahaha,

     

    Irgendwie sinnbildlich:

    Brian von Nazareth hat mit seinem HaSSgeflame alles eingefettet.

     

    Irgendwo muss da auch geistig was schiefgelaufen sein:

    Kann mir kaum vorstellen, dass sich Brian & Co mit vergleichbarer Vehemenz für die Rechte der Christen in Ländern mit vorwiegend muslimischer Bevölkerung einsetzen.

  • AH
    Andreas H.

    Ich bin bekennender Atheist und mit einer Religionspädagogin (Protestantin) verlobt. Ich persönlich will mit Religion nichts zu tun haben und ich möchte nicht, dass religiöse Führer irgendeine Art von politischer Macht haben.

     

    ABER: Wenn jemand einer Glaubensgemeinschaft angehören will(!) und seinen Glauben auf eine bestimmte Weise ausleben will(!), egal ob Christ, Jude, Moslem, Buddhist, Hindu , Satanist oder was es sonst noch alles gibt, hat er/sie ein Recht(!) darauf. Und dabei spielt es erst einmal gar keine Rolle, ob er mir oder irgendjemand anderes gegen den Kopf stößt. Er/Sie soll mich nur nicht bekehren!

     

    By the way: Manchmal habe ich das Gefühl, dass alle auf dem politischen Parkett immer verrückter werden... Und nur hin und wieder beweist ein Richter das Gegenteil...

  • M
    melchi

    Dass in Deutschland Religionsfreiheit gilt und der Islam davon nicht ausgenommen ist, scheinen noch nicht alle mitbekommen zu haben. Man darf von Muslimen in Deutschland sehr wohl verlangen, das Grundgesetz zu achten. Man darf nicht von ihnen verlangen, in diesem Rahmen auf die Ausübung ihrer Religion zu verzichten. Ich sehe nicht, wie das Gebet eines Schülers andere in ihren Rechten beschneidet. Den Anblick eines betenden Schülers zu ertragen, ist Toleranz im eigentlichen Sinne. Eigentlich wäre nicht nur Toleranz, sondern Respekt wünschenswert.

    Es ist nicht Aufgabe der Schule, das Leben auszusperren. Vielmehr sollte die Schule dazu beitragen, dass sich nicht jeder nur im Privaten und schön von allem abgeschottet, was nicht der eigenen Lebenswelt entspricht, seine Gedanken macht, sondern dass jeder mit jedem über alles redet. Auch Muslime sollten natürlich Kruzifixe an Halsketten (nicht an Wänden!) ertragen können. Auch Atheismus ist letztlich ein Glaube, der respektiert werden und der andere respektieren muss.

    Legitime private Religiosität ist nicht identisch mit relogiösem Fundamentalismus. Sie ist nicht einmal notwendigerweise eine Vorstufe. Aber sobald man differenziert, wird man ja sofort als Kulturrelativist und Multikulti-Spinner beschimpft.

  • S
    schlegel

    Im Gegensatz zu den liberalen Gutmenschen, die das Urteil feiern, weiß die Schulleiterin was die Folgen sein werden. Zunächst steigt der Druck auf die muslimischen Schüler, die keine Drang verspüren zu beten. Da besondere Frömmigkeit meist nicht mit einer ausgeprägten Toleranz einhergeht, wird dieser Druck nicht gerade zum Frieden an der Schule beitragen. Sobald eine gewisse Masse an Betenden ereicht ist, werden diese fordern, auch ungestört von den Ungläubigen und natürlich getrennt nach Geschlechtern zu beten. D.h. die Schulleitung hat dann die Wahl, Streit zwischen den Schülern zu riskieren oder den Flur zu sperren bzw. Gebetsräume einzurichten.

     

    Man darf sich im übrigen nicht wundern, dass bei solchen Aussichten immer mehr Eltern ihre kinder auf Privatschulen schicken

  • KM
    Klaus Maus

    Kommt nun doch wieder die Hölle mit der Kirche in die Schule? Haben wir doch gerade erst die christlichen Symbole aus den Schulen vertrieben, kommen nun neue wieder herein? Ich höre sie schon schreien. Bitte, bitte, bitte die Trennung von Staat und Religion beibehalten.

     

    Für mich eine Horrorvorstellung: Schulen haben für jede Religion eigene Symbole und Gebetsräume eingerichtet. Eben die Hölle auf Erden dank Religionen.

  • J
    Jali

    @Thomas Schöffel: Da mischen Sie jetzt aber zusammen, was nicht zusammen gehört: Die Kruzifixe und Ordenstrachten sind Teile der Schule bzw. des Schulbetriebs gewesen, und haben daher in den Unterrichtsräumen nichts verloren. Wenn Schüler ihre Religösität ausleben wollen, ist das was anderes, solange sie nicht versuchen, z.B. andere Schüler zu bekehren.

    Hintergrund ist das staatliche Neutralitätsgebot. Der Staat ist verpflichtet sich in religösen und weltanschaulichen Sachen neutral zu verhalten. Das bedeutet einerseits, dass er selber keine religösen Bekenntnisse zur Schau tragen darf (Kruzifixe, Ordenstrachen, aber auch muslimische Kopftücher oder die jüdische Kippa), andererseits aber die religösen Bekenntnisse der Schüler zu tolerieren hat. Stellt sich ein Lehrer vor seine Klasse, ist er in erster Line ein Repräsentant unseres Gemeinwesens, und als solcher darf er nicht den Eindruck erwecken eine Weltanschauung der anderen vorzuziehen (das das in der Realität nicht wirklich klappt, ist eine andere Frage). Der Schüler hingegen ist ein Bürger, der seine Rechte wahrnehmen will. Wenn er das tut in dem er in den Unterrichtspausen betet, sehe ich da überhaupt kein Problem. Ihm widerfährt ja auch keine Sonderbehandlung; die Natur der Pause ist ja, dass die Schüler während dieser Zeit tun können, was sie gerne möchten.

  • L
    LupusB

    "Die Entscheidung sei aber nicht so zu verstehen, dass ihm oder anderen ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse. M. Gebetswunsch habe sich vielmehr in den organisatorischen Rahmen der Schule einzuordnen."

    Was heisst denn das nun? Das er seinen Raum (da ist ja extra ein Klassenraum leergeräumt worden) behalten darf? Kann der Autor hier nochmal nacharbeiten...andere Zeitungen schreiben ja unisono das die Schule einen Gebetsraum bereitstellen müsste.

  • PH
    Paul Haverkamp

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    Urteil mit bitterem Nachgeschmack

     

    Das Urteil eines Berliner Gerichts, dass ein Gymnasium für einen 16-jährigen muslimischen Schüler einen Gebetsraum einrichten muss, hinterlässt einen äußerst bitteren Nachgeschmack. Die wahrscheinlich hinter dem Jungen stehenden Moslem-Vereine tragen mit dazu bei, dass auf der politischen Ebene die Akzeptanz und Integrationsbereitschaft der deutschen Gesellschaft mit türkischen Mitbewohnern erheblichen Schaden erleidet. Viele Muslime hingegen werden dieses Urteil dahingehend interpretieren, dass es nicht so wichtig ist, die eigenen Integrationsbemühungen ebenfalls als unverzichtbaren Bestandteil eines friedlichen Miteinanders anzusehen. Das in Deutschland herrschende und im Grundgesetz festgeschriebene Gebot der Trennung von Staat und Religion hat für die Gerichte offensichtlich keine Rolle gespielt.

     

    Nun werden wohl viele türkische Eltern und die hinter ihnen stehenden türkischen Verbände einen Persilschein in der Tasche haben, um an weiteren Schulen ihre Rechte aus diesem Präzedenzurteil für sich in Anspruch zu nehmen. Zudem kann sich nun jeder in Deutschland lebende Vertreter einer anderen Religion überlegen, ob er nicht auch seine „Gebetspflichten“ im Tagesablauf gerichtlich geltend macht. Mein Bedauern gilt der Schulverwaltung und den Lehrern vor Ort; als ob es in den deutschen Schulen keine anderen Probleme gäbe. Zumal für mich sehr zweifelhaft bleibt, ob es wirklich um das Recht eines Sechzehnjährigen geht oder ob nicht extreme muslimische Vereine ihr eigenes Süppchen auf Kosten des Schulfriedens kochen und einen Keil in die Integrationsbemühungen treiben wollen.

     

    Paul Haverkamp, Lingen

  • L
    Lulu

    Warum schreiben die Kommentatoren so wütend über das Einrichten von Gebetsräumen. Es wurde ausdrücklich geschrieben, dass dies nicht der Fall sein soll.

    Als Pluralist finde ich die Entscheidung des Richters vollkommen richtig.

     

    Die Bildunterschrift ist wirklich seltsam...

  • E
    egal

    Hatte gehört, dass diese Zeitung gesellschaftskritisch ist.

     

    Nun muss ich feststellen, dass sie auch religionsfeindlich und rechtsorientiert ist.

     

    Wisst ihr überhaupt, was ihr schreibt(taz) und lest(Leser)? Da steht, er klagt auf das Recht, in der Mittagspause beten zu dürfen!!!

     

    D.h. überwiegend leere Räume und kein Unterricht. Ich sehe da weder eine Gefährdung der Schulordnung noch des Unterrichts.

     

    Ich kann euch nur bemitleiden. Gegen Schäuble, Bush(USA) und andere Verbrecher wettern, aber selber von deren Politik soweit beeinflusst sein, dass man jegliche Toleranz und selbstständiges Denken vermisst. Danke Überwachungsstaat, danke Terrorlügen, danke Angstgesellschaft. Und schade, dass noch immer erfundene Feindbilder soviel bewirken können.

     

    Und nun:

    Gehirn ausschalten und weiter mit der Knechtschaft!!!

  • G
    Guido

    Es ist Deutschland hier!

  • CR
    christine rölke-sommer

    ich begrüße es sehr, dass die leitung der Diesterweg-oberschule und die berliner schulbehörde eine richterliche korrektur erfahren haben. obwohl ich es peinlich finde, dass der unterschied zwischen einer (staatlichen) institution und einer person noch der erklärung bedarf. aber wenn das nötig ist, dann muß das wohl so sein.

     

    spontan fällt mir ein: da ist so manches krankenhaus schon weiter als die berliner schulbehörde und deren anwaltliche vertretung! in einigen berliner krankenhäusern heißt ein ort, an den menschen of all three+x sexes and religions sich zum beten zurückziehen können, raum der stille. und welche den aufsuchen will, muß auch nicht erst nachweisen, dass sie/er/es einer der zumeist auch mit symbol vertretenen religionsgemeinschaften gehört. weil das nämlich albern wäre.

     

    also: nicht das urteil ist der skandal, sondern dass es nötig war, sich vor gericht dagegen zu wehren, dass eine schulleiterin einen schüler, welcher in der pause betet, mit schulverweis bedroht!

     

    und ja, das bild nebst textzeile ist voll daneben!

  • B
    beni

    @Thomas Schöffel: Es ist ein entscheidender Unterschied (der auch im Artikel deutlich wird), ob die religiöse Betätigung von der Schule und deren Räumlichkeiten oder Lehrern ausgeht, oder Teil des Verhaltens einzelner Schüler ist.

     

    Trotz eines möglichen Verbots von Kruzefixen an der Wnad oder auch einer Nonnentracht der Lehrer, ist es den Schülern unbenommen mit Kopftuch oder auch mit einem noch so großen Kreuz um den Hals in der Schule anzutanzen.

     

    Dies ist, solange nicht zu erheblichen Störungen führt, auch richtig so, denn dabei geht es um die freie Religionsausübung des einzelnen Schülers, die anders als die des Lehrers, erstens nicht auf den Staat zurückfällt und zweitens auch nicht mit Vorbildchrakter bzw. Einflussnahme auf die negativ religiöse Freiheit der restlichen Schüler verbunden ist.

  • P
    Peter

    Ich persönlich habe nie begreifen wollen, warum es gottgefällig sei, den Arsch in die Höhe und den Kopf in den Staub zu drücken.

     

    Aber das ist auch nicht absurder als der Glaube an Mariä Himmelfahrt oder hinduistische Wiedergeburt.

     

    Solange keine Haßprediger an unseren Schulen aufkreuzen - lasst sie doch soviel beten, wie sie wollen...

  • F
    Felix

    wo ist das problem? warum sollte man den moslems keinen ruhigen raum zum beten einrichten? stört doch keinen und im gegensatz zu einem christenkreuz und einer lehrerin in nonnentracht (oder von mir aus auch mit kopftuch, auch wenn ich net ganz versteh warum das rein islamisch sein soll, hatte meine oma früher auch auf) ist das auch nicht dauerhaft präsent.

    das man da schon wieder den untergang des abendlandes wittert und zeter und mordio schreit war aber abzusehen.

  • L
    Lea

    Vor ein paar Jahrzehnten konnten Leute nicht Lehrer oder Richter werden, wenn sie Mitglied der DKP waren und damit angeblich eine Gefahr für die grundgesetzliche Ordnung.

     

    Eine Ideologie wie der Islam, in der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und damit das Grundgesetz nicht gilt, hat in einer staatlichen Schule nichts verloren!

     

    Angesichts dieses erstinstanzlichen Urteils kann ich an der Verfassungstreue dieser Richter nur zweifeln. Denn es gibt keine größere Bedrohung für das Grundgesetz und die UNO-Menschenrechte, als den Islam, weil dieser seine sog. Scharia rechtlich über alles stellt.

  • PM
    Peter Maas

    @Thomas Schöffel:

     

    "Komisch. War es nicht so, daß keine Kruzifixe in den Schulen hängen sollten und Nonnen nicht mal in Ordenstracht unterrichten können sollten und nun Gebetsräume für Muslime?"

     

    Schließlich durfte ja auch Fereshta Ludin als Lehrerin kein Kopftuch tragen. Und die Kruzifixe wurden von Staats wegen aufgehängt. Beides verletzt die staatliche Neutralitätspflicht. Ein Individuum, das nicht im Staatsdienst steht, ist aber nicht zur Neutralität verpflichtet.

     

    Ich finde, man sollte sich hier nicht so defensiv verhalten. Man sollte stattdessen offensiv die Position vertreten, dass die Freiheit zu beten und die Freiheit, Witze über Religion zu machen, zwei Seiten einer Medaille sind. Darüber müssen sich alle Muslime und Angehörige anderer Religionen im Klaren sein.

     

    Du darfst beten, ich darf lästern. So lautet der Deal. Billiger geht's nicht.

     

    "Also entweder: Kruzifixe und katholische Ordenstrachten wieder mit rein oder muslimische Beterei auch raus. Eins geht nur."

     

    Nicht ganz richtig. Christliche Beterei etc. geht ja auch.

  • B
    Bernhard

    Wenn islamisch beherrschte Länder in Schulen Räume zur Verfügung stellen, worin sich Schwule in den Pausen zur Entspannung näher kommen können, dann wäre der Islam tolerant und hätte Toleranz verdient. Aber solange in islamisch beherrschten Ländern ("Es gibt im Iran keine Homosexuellen" - O-Ton Ahmadinedschad) Schwule gefoltert und von der dortigen "Justiz" hingerichtet werden, hat der Islam m.E. in Europa sein Recht auf Toleranz verwirkt.

     

    Das sollten Richter bedenken, die einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, das die UNO-Menschenrechte garantiert, die der Islam mit der Kairorer Erklärung von 1990 explizit nicht garantiert.

  • N
    Nikolaos

    Meine Kinder würde ich nie in diese Schule schicken. Langsam wird mir der Atheismus immer sympatischer. Schule und Religion gehören getrennt. Religionsunterricht schürt nur wieder Fanatismus und Disharmonie zwischen den Menschen. Zum Glück haben meine Hunde und Pferde diese Probleme nicht.

    Die Bildunterschrift von TAZ ist mutig und in diesem Fall vorhersehbar nach diesem Urteil....

    Ein sehr guter Artikel!

  • M
    moslaemm.wordpress.com

    Alta, is voll krasse Untergang von Abendland, isch schwör!

    Habsch gelesen bei eure voll korräckte Kollegen auf welt.de, dass wir Moslems jetzt nisch nur beten in Schule, sondern auch ficken eure Blondinen in de Gebetraum un nehmen auch euch eure Wohnungen weg, Arbeit sowieso.

    Musst ihr jetzt voll fett Angst haben vor uns, guckst du.

     

    Un nur, weil eine einssige Moslemjunge will unbedingt beten in Schule.

     

    Ihr nix betet in Schule? Habsch immer falsch gedacht, dass ihr habt evangolische und kathelische Schulen mit Priester un Religionsunterricht, isch schwör.

  • M
    Majo

    So inbrünstig er und alle anderen Muselmanen in Zukunft überall auch beten werden, es wird sie nirgendwo hinbringen, weder raus aus ihrer abgeschotteten Parallelwelt in Deutschland und schon gar nicht in ein selbstbestimmtes eigenes Leben in Wissen und Freiheit. Der falsche Glaube bringt einen nicht vorwärts, sondern nur zurück ins Dogma, letztlich der fanatischen Hysterie.

  • A
    aso

    Ist die Justiz nu ooch schon von den Islamisten unterwandert?

  • W
    Wumme

    Warum sollten wir dann nicht den Koran in das Grundgesetz integrieren? Wir sind doch sooooo tolerant.

     

    Leben in Deutschland, leben in Absurdistan.

  • G
    Gerda

    Wofür soll die Bundeswehr in Afghanistan und vor Somalia die Köpfe hinhalten, wenn totalitäre, Frauen und Homosexuelle diskriminierende Kulte hierzulande sogar in Schulen einmarschieren dürfen?

  • N
    NFK

    Im Unterschied zur französischen Laizität drückt sich die deutsche Säkularität in der Unterscheidung zwischen privater und institutioneller Religiösität aus. Eine Schule kann von Eltern aufgefordert werden, auf das Aufhängen von Kruzifixen zu verzichten. Der einzelne Schüler hingegen kann sich mit Kruzifixen behängen, soviel er will, solange der Unterricht nicht beeinträchtigt wird. In beiden Fällen steht die Religionsfreiheit des Schülers, positive wie negative, im Vordergrund.

     

    Dass ein Gebetsraum für private Gebetsrituale in der Pause zur Verfügung gestellt wird, während das gemeinsame morgendliche Schulgebet völlig unüblich geworden ist, ist gerade Beleg dafür, dass die Schule säkularer geworden ist.

     

    Richtig ist auch, dass den Betenden ein eigener Raum zugewiesen wird und das öffentliche Beten in einer Ecke der Schule unterbunden wird.

    Die Vermittlung der Unterscheidung zwischen privater Möglichkeit zum Gebet und dem Freiraum für alle Anderen, diese Privatheit nicht teilen zu müssen, ist das Wichtigste, was die Schule hier vermitteln kann.

     

    Beim Kopftuchtragen ist die Verknotung von privaten und öffentlichen Interessen nicht so leicht zu lösen. Schön, dass es wenigstens in diesem Fall eine einfache Lösung gibt.

  • J
    Jak

    Musste irgend jemand mitbeten? Ein Christ, Jude...? Nein?

    Warum dann die Aufregung :-) Einfach locker bleiben oder locker bleiben und mitbeten. Jeder darf doch glauben was ER, SIE, ES... will.

     

    Seit doch nicht Schäuble :-)

  • I
    Ihr-Name

    Fand die Bildunterschrift auch komisch bis daneben!

  • KB
    karin bryant

    In den Schulen gibt es schon genug Probleme,da sollte nicht noch Religion dazu kommen.

    Man kann jetzt schon absehen dass andere Gruppen auch aehnliche Rechte fuer sich fordern.

  • MD
    Mann des Ausgleichs

    Religion ist das Wissen des Dummen.

  • L
    LCT

    @ Thomas Schöffel:

     

    Es ist ja nun wirklich nicht das Gleiche, ob durch die Schule (Kreuz im Klassenzimmer, stark nach außen getragenes Bekenntnis der Lehrer) ein Glaube an die Schüler herangetragen wird oder ob eben jeder Schüler auch in der Schule seiner Religion nachgehen darf, wenn es das Schulleben nicht stört.

     

    Bei der Kruzifix-Diskussion ging es ja gerade nicht darum, ob Schüler ein Kreuz um den Hals tragen dürfen und so ihren Glauben zeigen, sondern darum, dass alle Schüler - gleich welcher Religion - unter dem Kreuz lernen sollten.

     

    Und soweit ich das richtig verstanden habe, gilt das "Gebets-Recht" ja auch nach dem Gericht nur in dem Ausmaß, in dem der Unterricht eben gerade nicht gestört wird.

     

    Also sehr gut!

  • VV
    Volker Vonssen

    Der Kluge gibt solange nach bis er der Dumme ist. Schade, aber in dieser Stadt darf das nicht verwundern ...

  • F
    Flup

    die Bild unterschrift geht mal gar nicht. Hallo TAZ seit wann seid ihr rechtspopulistisch??

     

    wie die Richterin sagt: soll er doch beten wenn er beten mag - einen eigenen Gebetsraum hat sie ihm ja nicht zugesprochen, und der Schüler hat sich ja freiwillig in eine ruhige Ecke des Schulflurs zurückgezogen, also wen sollte das da noch stören??

     

    viel mehr respekt vor dem jungen, der bestimmt nicht nur auf nachahmer stösst, sondern viel mehr auch als islamist und so beschimpft wird. dabei will er doch nur für sich seinen eigenen glauben ausführen.

     

    Schon erschreckend, dass bei gläubigen Muslims selbst in der TAZ schon die Radikal-Alarmglocke schrillt und viele Leser schon einen Terroristen in einem erstmal nur gläbigen Menschen sehen.

  • AL
    Anna Luehse

    @Thomas Schöffel:

     

    "Hatten wir da nicht mal sowas wie Gleichberechtigung erkämpft ?"

     

    Allerdings, und zwar GEGEN sexistisch-abrahamitische Götzenkulte. O-Ton:

    GG 3.2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." - So steht's in unserem heiligen Buch.

     

    Erst DANACH ist von Religions-Freiheit die Rede, die am demokratischsten in ihrer reinen Form ist, der positiven ("negativen") Religionsfreiheit: Die vornehme Pflicht des Staates, freien Männern und Frauen im öffentlichen Leben nervige FrömmlerInnen vom Halse zu halten.

     

    Sure 4.34: "Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben.

    Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Allah es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie."

  • X
    Xtian

    Die Bildunterschrift ist sehr komisch.

    Vielen Dank, taz!

  • U
    Uli

    Die Bildunterrschrift könnte auch von der NPD stammen......

  • TS
    Thomas Schöffel

    Komisch. War es nicht so, daß keine Kruzifixe in den Schulen hängen sollten und Nonnen nicht mal in Ordenstracht unterrichten können sollten und nun Gebetsräume für Muslime ? Hatten wir da nicht mal sowas wie Gleichberechtigung erkämpft ? Lieber wer-auch-immer: Ein Recht, das gegen uns gilt, das gilt auch für uns. Schon vergessen ? Der Gleichheitsgrundsatz gilt in jede (!) Richtung. Also entweder: Kruzifixe und katholische Ordenstrachten wieder mit rein oder muslimische Beterei auch raus. Eins geht nur.

  • A
    Aufdemradwegsteher

    Soll doch jeder machen wie er will. Das Beten in der Schule entwickelt sich ganz sicher nicht zu einem Massentrend und führt auch nicht zu Chaos, Verwüstung und Verrohung. Jeder soll für sich entscheiden dürfen.

  • B
    Beobachter

    Schade. Keine säkuläre Schule mehr.

    Gut, daß eine Revision möglich ist.

     

    Vielleicht setzt die Schulleitung das Urteil ja zügig angemessen um. Jeweils ein Gebetsraum für Sunniten und Schiiten, für Katholiken und Evangelikaner, eine Synagoge, diverse Räume mit den jweiligen Schreinen...

     

    In der Schule Spalten statt Verbinden.

     

    Das Gerichtvergaß wohl die gesellschaftliche Aufgabe einer Schule zu berücksichtigen.

  • S
    SMT

    Die Bildunterschrift ist ja mal sowas von Bild!