Rheingauer Weinbrunnen: Streit um den Alkohol

Ein Weinfest in Wilmersdorf kann nicht ohne weiteres starten. Das Fest hat ein Wirrwarr an Genehmigungen und Klagen hinter sich.

Rheingauer Weinbrunnen

Noch ist der Weinbrunnen nicht final genehmigt Foto: Schöning/picture alliance

BERLIN taz | Sitzkissen für die Plastikstühle, Platzdeckchen für den Biertisch und Tupperdosen mit deftigen Snacks, damit der Alkohol nicht ganz alleine im Magen liegt: Die Be­su­che­r*in­nen des Rheingauer Weinbrunnens in Wilmersdorf sind immer bestens vorbereitet. Alles bringen sie mit, nur den Wein kaufen sie vor Ort am Rüdesheimer Platz, an einer kleinen Holzbude. Drei Winzer aus dem Rheingau wechseln sich mit dem Verkauf ab.

Noch können die Gäste den Picknickkorb aber nicht auspacken: Die Genehmigung für das Weinfest in diesem Jahr ist noch nicht ganz durch, wie Anfang der Woche bekannt wurde. Die Weinflaschen bleiben erst mal zu.

Grund dafür ist ein verwaltungstechnisches Heckmeck: Die Infektionsschutzverordnung verbietet den Konsum von Alkohol in Grünanlagen. Dieses Verbot steht jedoch auf wackeligen Beinen: In der Infektionsschutzverordnung selbst wird es wiederum als „im Sinne des Grünanlagengesetzes“ begründet – letztgenanntes Gesetz aber enthält gar kein Alkoholverbot. Ein Wirrwarr, bei dem auch Innensenator Geisel nicht durchblickte (taz berichtete).

Dazu kommt der Konflikt mit ein bis zwei An­woh­ne­r*in­nen (so recht weiß man das nicht), die seit sieben Jahren gegen das Weinfest klagen: vom Berliner Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es sei zu laut! Was bei einem Weinfest natürlich sein kann, obwohl das Publikum in Wilmersdorf tendenziell jenseits der 50 ist und nicht überdreht rumkrakeelt.

Der Geräuschpegel? Zumutbar

Das sah sogar das Oberverwaltungsgericht so. 2017 wies es eine Revision des klagenden Anwohners zurück. Es handle sich „bei den typischen Gästen des Weinbrunnens eher um sich ruhig verhaltende Menschen überwiegend gesetzteren Alters, die auch unter Alkoholeinfluss nicht zu übermäßig lautem Sprechen oder gar Schreien neigen.“ Der Geräuschpegel sei zumutbar.

Zuvor hatte die Klage schon erreicht, dass der Ausschank um 21.30 Uhr endet und sonntags gar nicht erst öffnet. Erledigt war die Sache damit allerdings nicht. In der letzten Runde der Rechtsprechung zum Weinbrunnen in 2019 ging es darum, ob die Genehmigungen für das Weinfest im Jahr 2014 rechtens gewesen waren. Ergebnis: Waren sie nicht. Deswegen ist das Bezirksamt jetzt besonders vorsichtig.

Denn inzwischen wissen Bezirk und Winzer: Wenn hier irgendwas nicht korrekt genehmigt ist, droht wieder eine Klage. „Zur Sicherheit“ brauche man dieses Jahr andere Genehmigungen, so Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann, er verweist auf das Urteil von 2019: „Rechtsicherheit der Prüfungen geht vor deren Schnelligkeit.“ Allein wegen des aktuellen Alkoholverbots war eine Ausnahmegenehmigung notwendig.

Ein letztes Puzzleteil fehlt noch: Die Bauaufsicht prüft gerade noch bauplanerische Unterlagen der Verkaufshütte. Die ist die gleiche wie jedes Jahr, aber die Genehmigung soll ja wasserdicht sein. Wenn alles nach Plan läuft, öffnet das Weinfest am kommenden Montag und geht dann bis zum 18. September. Gibt schließlich einiges an Coronafrust wegzutrinken.

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