: Revision willkürlich verzögert
Frankfurt (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dem Landgericht Frankfurt vorgeworfen, „willkürlich“ ein Revisionsverfahren um mehr als fünf Jahre verzögert zu haben. Der Stellvertreter des Frankfurter Landgerichtspräsidenten, Ekkehard Bombe, bestätigte am Donnerstag zunächst, bei der Revision des bereits Ende 1981 abgeschlossenen Selmi–Bank–Prozesses sei tatsächlich eine bis jetzt noch unerklärliche Verzögerung von mehreren Jahren eingetreten. Über die Einleitung eventueller Disziplinarverfahren könne beim derzeitigen Informationsstand noch nicht entschieden werden. Dem Bundesgerichtshof war erst 1987 die Revision der Verteidigung in dem Selmi–Bank–Prozeß zugegangen. Nach dieser ungewöhnlichen Verzögerung blieb dem BGH nichts anderes übrig als das Verfahren einzustellen. In dem Urteil von 1981 waren drei ehemalige Direktoren der inzwischen liquidierten Selmi–Bank wegen fortgesetzter Untreue sowie Steuerhinterziehung zu Haftstrafen bis zu viereinhalb Jahren sowie Geldstrafen und Bußen von zusammen 125.000 Mark verurteilt worden. Es ging in dem Prozeß um illegale Wertpapiergeschäfte im Umfang von mehr als eineinhalb Milliarden Mark. FORTSETZUNG VON SEITE 1
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