Revision beginnt: Die Unschuld der Banker
Zwei Jahre nach dem Freispruch durchs Landgericht Hamburg beugt sich der Bundesgerichtshof noch mal über den Prozess gegen die HSH-Nordbank-Vorstände
Vorgeworfen worden war den Bankern um Professor Dirk Jens Nonnenmacher, dessen Vorliebe für eine an einen Schleimhelm erinnernde Frisur zu seine Popularität beigetragen hat, Untreue. Und untersucht wurde der Deal Omega 55, ein Leerverkaufstrick-Geschäft zwischen der HSH Nordbank und der französischen Paris-Bas-Gruppe. Dabei wurde enorm viel Geld auf eine Kreislaufreise über mehrere europäische Stationen geschickt. Die Reibungsverluste genau zu beziffern, ist schwierig. Mehr als 150 Millionen Euro waren es wohl nicht, weniger als 30 Millionen auch nicht.
Beantragt haben die Revision die Hamburger Staats- und die Bundesanwaltschaft. Und die Indizien, auf die sie sich stützen können, mussten sie nicht lange suchen: Bei der Urteilsverkündung im Juli 2014 hatte der Vorsitzende Richter Marc Tully mit knalligen Worten das Omega-55-Geschäft gerügt. Es sei, machte er die Qualität der Transaktion für Normalverdiener anschaulich, „wie die Heizdecke auf einer Butterfahrt“ gewesen, also „sinnlos, wertlos und nutzlos“. Trotzdem fand er es nicht offensichtlich genug und den verursachten und im Verfahren nachgewiesenen Schaden von 30 Millionen Euro „nicht gravierend“ genug, um die Bankmanager zu verurteilen.
Eine zumindest erstaunliche Entscheidung, wenn man bedenkt, dass Wahrsagerinnen in Hamburg schon dafür verknackt werden, dass ihre Vorhersagen nicht eintreffen obwohl sie viel Geld dafür kassiert hatten. Aber, na gut – seriöse Geschäftsleute müssen sich auch der ordentlichen Justiz beugen.
Nonnenmacher bislang nicht: Sollte der BGH das Urteil bestätigen, darf er auch seine vier Millionen Euro Abfindung (plus Zinsen) behalten. Die hat er bekommen, nachdem er mit der HSH Nordbank fertig war und gehen musste. Mindestens die Haargel-Industrie drückt ihm feste beide Daumen!
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