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■ Reps/HamburgFehler vor der Wahl

Hamburg (dpa) – Die rechtsradikalen „Republikaner“ hätten nach Ansicht des Vorsitzenden des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp, zur Bezirksversammlungswahl in Hamburg- Bergedorf am 19. September 1993 zugelassen werden müssen. „Hier ist ein Wahlfehler eines staatlichen Wahlorgans gemacht worden“, sagte Rapp zu der damaligen Entscheidung des Hamburger Landeswahlausschusses gestern zum Auftakt der Verhandlung über eine Wahlbeschwerde der „Republikaner“ gegen die Bürgerschaft und Bezirksversammlungswahl von 1993. Die Kandidaten für den Bezirk Bergedorf seien auf einer normalen Landesmitgliederversammlung gewählt worden, betonte Rapp. Das Gericht muß entscheiden, ob aufgrund des Fehlers des Landeswahlausschusses die Wahl wiederholt werden muß.

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